Bundesverwaltungsgericht urteilt: Ausgangsbeschränkung in Bayern im März 2020 war unverhältnismäßig

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, dafür aber besonders fein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 über das Verlassen der eigenen Wohnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar war. Obwohl es gut belegte Erkenntnisse gab, dass Lockdowns keinen Einfluss auf die Verbreitung von […]

Der Beitrag Bundesverwaltungsgericht urteilt: Ausgangsbeschränkung in Bayern im März 2020 war unverhältnismäßig erschien zuerst unter tkp.at.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert