Bundesverwaltungsgericht urteilt: Ausgangsbeschränkung in Bayern im März 2020 war unverhältnismäßig
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, dafür aber besonders fein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 über das Verlassen der eigenen Wohnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar war. Obwohl es gut belegte Erkenntnisse gab, dass Lockdowns keinen Einfluss auf die Verbreitung von […]
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