Leuchtreklame ausschalten – ja bitte – und bitte auch gleich die übrige (Außen-)Werbung

In der Schweiz wird bereits seit Juli diskutiert, Leuchtreklame bei Strommangel auszuschalten1, in Deutschland ist es seit 1.9.2022 durch Verordnung angeordnet: zwischen 22 und 16 Uhr muss leuchtende Reklame ausgeschaltet werden.2 Das ist eine äußerst vernünftige Maßnahme. Erwartungsgemäß hat der Lobbyverband der Werbewirtschaft lautstark protestiert: die deutsche Werbewirtschaft sehe sich „wegen der neuen bundesweiten Energiespar-Vorgaben […]

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