RA Schmitz zum Soldatenprozess: „Ein Menschenleben zählt mehr als Umsätze der Pharmaindustrie“
Wir haben bereits über Rechtsanwalt Wilfried Schmitz und den „Soldatenprozess“ berichtet, der zwei Offizierre der Bundeswehr vertritt, die gegen die sogenannte „Duldungspflicht“ – die faktisch eine Impfpflicht ist – klagten. Die Klage wurde abgewiesen – hierzu hatte sich auch Rechtsanwalt Schmitz geäußert, wir haben darüber berichtet.
Die schriftliche Entscheidungsbegründung wird nicht verdecken können, dass die Entscheidung der hier abgelehnten Richter vom 7.7.2022 ein einziger Justizskandal ist, durch den die Interessen und Rechte der Soldaten und Soldatinnen regelrecht verraten und verkauft worden sind.
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
Nach der abgewiesenen Klage stellte RA Schmitz einen Befangenheitsantrag gegen Richter Stefan Langer, Richterin Martina Eppelt (die im Jahr 1999 über das Thema „Grundrechtsverzicht und Humangenetik: Der Verzicht auf Grundrechte, insbesondere im Rahmen der Einwilligung in die Anwendung neuerer, humangenetischer Diagnose- und Therapieformen“ promovierte, wir haben darüber berichtet), Richter Häußler, Oberst Mielke und Oberstleutnant Suchordt.
Von den drei genannten Richtern (Langer, Eppelt, Häußler) ging inzwischen eine Stellungnahme ein – von den beiden Offizieren (Mielke und Suchordt) noch nicht.
RA Schmitz ließ uns freundlicherweise sein Antwortschreiben auf diese Stellungnahme und einen Nachtrag dazu zukommen, die wir hier kurz vorstellen wollen. Am Ende bieten wir beide Dokumente zum Download an.
Die drei Richter argumentiergen, dass man sich an der „Rechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts orientierte, woraufhin RA Schmitz erwiderte:
Das BVerfG wird von keinem kritischen Juristen mehr ernst genommen, seitdem Prof. Dr. Harbarth dort Präsident ist. Schon 2020 war vollkommen klar, wohin die Reise mit diesem Präsidenten des BVerfGs gehen wird. Hier nur ein Beispiel von unzähligen:
„Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3 – in Worten: drei! – Anträgen statt.“
[…]
An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten sich die hier abgelehnten Richter jedenfalls nicht orientieren dürfen.
RA Schmitz
Auch wir haben schon in einigen Beiträgen auf Klüngeleien zwischen dem Richter Harbarth und der Politik hingewiesen.
RA Schmitz folgert später im Dokument:
Der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter bestand in Wahrheit darin, die wahre Sach- und Rechtslage in entscheidungserheblicher Hinsicht total zu ignorieren und der Presse und damit der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Daten des PEI „valide“ und die Covid-19-Injektionen nicht mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit der Soldaten verbunden sind.
Das zu behaupten ist schlicht eine Lüge. Diese Behauptung zur Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu machen ist Rechtsbeugung.
[…]
Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben diese Richter am Ende, als es darauf ankam, am 7.7.2022, in Wahrheit wohl nur eines „berücksichtigt“: das politische Interesse, das seit März 2020 offenbar nur noch Ausdruck der Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Anteilseigner ist.
RA Schmitz
Wir danken Rechtsanwalt Schmitz ganz herzlich für sein Engagement in dieser Angelegenheit und seine klaren Worte. An dieser Stelle verweisen wir noch gerne auf die Website von RA Schmitz und auf den Telegram Kanal „Keine Covidimpfung für Soldaten“, wo noch viele weitere Schriftsätze zu dem Verfahren veröffentlicht sind.
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