Stiko: „Personen aus dem Ausland“ dürfen sich auch nach „Sputnik“ boostern lassen
Über die „STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen von Personen, die mit einem der nicht in der EU zugelassenen Ganzvirusimpfstoffe (CoronaVac, Covilo und Covaxin) oder dem Vektorbasierten Impfstoff Sputnik V vorgeimpft sind“ vom 31.3. ist bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu erfahren:
»Die Ständige Impfkommission hat ihre COVID-19-Impfempfehlung angepasst. Personen, die mit CoronaVac, Covilo, Covaxin oder Sputnik V gegen COVID-19 grundimmunisiert wurden, sollen demnach zur Optimierung ihres Impfschutzes eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/stiko-personen-ausland/
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