Genom-Struktur eines Virus, das die marine Braunalge Ectocarpus siliculosus infiziert

Stefan T.J. Lanka, Michael Klein, Uwe Ramsperger, Dieter G. Müller und Rolf Knippers

Biologische Abteilung der Universität Konstanz

veröffentlicht in Virology 193, 802-811 (1993)

 

Beschrieben wird eine Methode zur Isolierung von Virus-Partikeln von der marinen Braunalge Ectocarpus siliculosus. Die Virusbestandteile bestehen aus 13 unterschiedlichen Polypeptiden einschließlich zwei Glyco-Proteinen und doppelkettiger DNA. Typischerweise behandelt die Preparation von Virus-DNA stets diese drei Fraktionen: Die lineare und die zirkulare DNA, beide bestehen aus ungefähr 320.000 Basis-Paaren (320 kb), sowie DNA-Fragmente, die größenordnungsmäßig 10 bis 60 kb Paare umfassen können. Die große lineare oder zirkulare DNA beinhaltet auch einkettige Abschnitte, deren Längen im Durchschnitt 2,9 kb betragen.

Wir gehen davon aus, dass das natürliche, originäre Genom des Ectocarpus-Virus ein zirkulares DNA-Molekül ist, dessen Doppelstrang von einkettigen Abschnitten unterbrochen ist. Während der Präparationsarbeiten neigten die DNA-Kreise dazu,
an den einkettigen Stellen zu zerbrechen, wodurch lange lineare DNA, aber auch Fragmente davon entstanden.

Wer die gesamte Arbeit im Original lesen möchte, mag diesem Link folgen:

https://web.archive.org/web/20170520025626/agenda-leben.de/Lanka_Ectocarpus_siliculosus.pdf

Unterwerfungserklärung der Berliner dkg-web GmbH

Sie wurde stellvertretend durch deren Geschäftsführer Reinhold A. Kudielka unterzeichnet. Damit verpflichtet sich die Firma gegenüber Frau Elena Pichler aus Mainhardt die Veröffentlichung einer bestimmten gutachterlichen Stellungnahme, die von Dr. med. Martin Sökler angefertigt worden war, zu unterlassen. Anlass war eine fachliche Bewertung der „Germanischen Neuen Medizin“, die durch Dr. med. Ryke Geerd Hamer begründet worden war, für die Deutsche Krebsgesellschaft. Der Klägerin sind dabei vor allem diese drei Behauptungen in der Stellungnahme ein Dorn im Auge und dürfen daher nicht mehr in der Öffentlichkeit verbreitet werden:

  1. Dr. med. R. G. Hamer wurde 1993 geboren.
  2. Besonders im Fall des 25-jährigen Sören Wechselbaum seien die tödlichen
    Folgen der Hamer‘schen Theorie gut dokumentiert. Der Patient war an
    Hodenkrebs erkrankt und vertraute mehr als ein Jahr Hamers Thesen, die
    direkt mit einem Verzicht auf schulmedizinische Betreuung verknüpft sind.
  3. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand sei die Grundhypothese
    der Germanischen Neuen Medizin (GNM) widerlegt.

Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR an oben bezeichnete Frau Elena Pichler zu entrichten.

Die originäre Formulierung der Unterwerfungserklärung von Reinhold A. Kudielka finden Sie hier:

https://web.archive.org/web/20201021020805/agenda-leben.de/dkgweb-unterwerfungserklaerung.pdf

Corona: Verfassungsbruch durch Weisung? – RKI-Protokolle im Gericht aufgedeckt

Der Artikel von Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth beschreibt eine Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024, bei der der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, als Zeuge befragt wurde. Die Verhandlung drehte sich um die einrichtungsbezogene Nachweispflicht gemäß § 20a IfSG, die während der Corona-Pandemie für Mitarbeiter im Gesundheitswesen galt. Eine Pflegehelferin klagte gegen das Tätigkeitsverbot, das aufgrund ihrer fehlenden Immunitätsnachweise verhängt wurde.

Schaade musste sich zu den Inhalten der geleakten RKI-Protokolle äußern, die Zweifel an der Wirksamkeit der Corona-Impfungen als Schutz vor Fremdübertragungen aufwarfen. Dies stellte eine der juristischen Grundlagen für das Tätigkeitsverbot infrage. Schaade gab zu, dass das RKI nicht nur wissenschaftlich, sondern auch politisch beeinflusst wurde. Diese Aussagen führten zu einem fundamentalen Zweifel an der Unabhängigkeit des RKI und an den Entscheidungen, die auf dessen Empfehlungen basierten.

Das Gericht entschied, den § 20a IfSG zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten, da es den Verdacht äußerte, dass die Regelung spätestens ab November 2022 verfassungswidrig geworden war. Der Artikel stellt klar, dass der politische Einfluss auf das RKI weitreichende Konsequenzen auf die Rechtsprechung der Pandemiezeit haben könnte.

Ausführlich dazu:
https://blog.bastian-barucker.de/osnabrueck-anwaeltin-beschreibt-gerichtsverhandlung-mit-lars-schaade/

Fatale Lüge mit dramatischen Folgen

Am 13. Oktober 2005 wurde im Newsletter des Klein-klein-Verlages ein Interview abgedruckt, das die Tageszeitung (taz) mit dem Medizinanalysten Dr. Stefan Lanka geführt hat. Dabei bekennt er sich zu seiner Impfgegnerschaft und bezweifelt, dass es das Vogelgrippe-Virus überhaupt gab, Grund genug also, dem Mann ein paar Fragen zu stellen. Auf die Erste antwortete er sogleich in dieser Weise:

Bis zum heutigen Tage konnte das vermeintliche Virus weder isoliert noch fotografiert werden. Welches sind also die ominösen Publikationen, auf die sich die Wissenschaft hier beruft?

Auf den Hinweis der taz, dass Virologen beispielsweise vom renommierten Friedrich-Loeffler-Institut für Tierschutz und Tierhaltung (ITT) darauf verwiesen haben, dass das Virus elektronenmikroskopisch nachgewiesen wurde, kontert Lanka, dass dies eine fatale Lüge sei. Jeglicher „Beleg“ für das H5N1-Virus basiert nur auf Versuchen, den Keim indirekt im Reagenzglas nachzuweisen. Die vermeintlichen elektronenmikroskopischen Aufnahmen von H5N1 sind lediglich Zellkultur-Artefakte, was er vor jedem Gericht eidesstattlich versichern würde.

Sehr wohl seien die Krankheitsbilder der Vogelgrippe real, doch es steckt kein Virus dahinter. Verursacht werden sie durch Mangelerscheinungen und Vergiftungen, die nun mal in der Massentierhaltung gang und gäbe sind. Dies führte die taz unmittelbar zu der Nachfrage, ob Grippe-Schutzimpfungen dann überhaupt einen Sinn machen.

Lanka hat auch in diesem Punkt eine ganz klar ablehnende Meinung. Außer Impfschäden hätten solche Impfungen überhaupt keine Wirkung.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es in Deutschland seit 2001. Darin werden in jedem Fall und zu Recht Beweise für die Erreger und für den Nutzen einer Impfung gefordert. Die Ständige Impfkommission räumte sogar ein, dass die Risiko-Nutzen- Analysen, die für jede Impfung gemacht werden müssen, in diesem Fall gar nicht vorliegen. Sehr wohl gibt es aber geheime Risiko-Kosten-Analysen der Impfstoff-Produzenten. Die Ärzte sind am Ende die „Dummen“, denn sie haften für alle möglichen Impfschäden.

Auf Tamiflu angesprochen, verweist Lanka auf das Arzneimitteltelegramm, das eingehend über die Skandale im Zuge der Zulassung des Medikaments berichtet hat. Jene Symptome, die beim Menschen eine extreme Grippe ausmachen, sind absolut deckungsgleich mit den (Neben)Wirkungen von Tamiflu. Aber es gibt eben die sehr starken Interessen der Pharmaindustrie und ihrer politischen Lobby.

Das vollständige Interview mit Dr. Stefan Lanka können Sie hier nachlesen:

https://web.archive.org/web/20201021014244/agenda-leben.de/taz-interview.pdf

Tamiflu – Braucht das wirklich jemand?

Die Ärztezeitung vom 22. Februar 2006 informierte darüber, dass die Seuchen-Helfer auf Rügen Tamiflu, einen Neuraminidase-Hemmstoff, erhalten. Dass sie damit vergiftet werden, hat aber leider niemand erklärt. Natürlich nicht, denn die daraus erwachsenden Symptome eignen sich prima für die Behauptung, dass nun das (fiktive) H5N1-Virus auf sie übergesprungen sei.

In den meisten Erkrankungsfällen handelt es sich sehr wahrscheinlich um das herkömmliche Influenza-Virus, doch diese Zuordnung wird dort von vorne herein ausgeklammert, wodurch die Anzahl der „normalen Grippe-Fälle“ in jenem Jahr erstaunlich niedrig ausfiel.

Influenza-Viren, wie auch das nicht existierende H5N1-Virus, enthalten kein Neuraminidase-Enzym, das durch Tamiflu zu hemmen wäre. Stattdessen werden aber die ganz normalen, körpereigenen Neuraminidasen ausgeschaltet. Dabei handelt es sich um Enzyme, also Bio-Katalysatoren, die lebenswichtige Funktionen in den Zellen, im Blut und im Gewebe bewirken. So sind sie zum Beispiel an der Eiweiß-Synthese und am Eiweiß-Transport beteiligt.

Werden diese Enzyme bei ihrer Arbeit gestört, kommt es genau zu jenen Symptomen, die man dem H5N1-Fantasievirus so bequem zuschreiben kann. Das weiß auch der Tamiflu-Hersteller Roche, der extra in die Gebrauchsanweisung des Medikaments geschrieben hat, dass die möglichen Nebenwirkungen auch durch die Virusgrippe verursacht sein könnten.

Tamiflu bewirkt im Blut, dass sich das sogenannte Zeta-Potenzial, das ist die Oberflächenladung der Blutzellen, nicht aufrechterhalten lässt. Dies befördert das Verklumpen von Blutzellen und kann unter anderem zu einer Thrombose führen.

Interpretiert wird das alles als die gefährlichen Folgen des H5N1-Erregers, den es aber gar nicht gibt.

Um die prompte Wirksamkeit der modernen Impfstoffe zu beweisen, bräuchte man nur ein paar Menschen, die zuvor gezielt mit Tamiflu vergiftet wurden, zu entgiften, und voilà, der Nachweis ist erbracht. Mit so einem tollen Impfstoff kann man dann die ganze Welt versorgen, was für ein Deal.

Nun gibt es ja auch jene, die behaupten, dass das H5N1-Virus aus den Laboren der FLI auf der Insel Riems ausgebüchst ist. Dadurch wird der falsche Glaube an die Existenz solcher Viren aber nur noch weiter vertieft. Es wurde jedenfalls immer offenkundiger, dass die Bundesregierung eine Zwangsimpfung für alle plante, denn die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte offen darüber gesprochen, dass zwei Mal 80 Millionen Impfdosen bestellt worden waren.

Im Interview mit der BILD-Zeitung erläuterte Schmidt, dass die Impfung das einzig sichere Mittel zur Ausbremsung der Krankheit sei. Das Grippemittel Tamiflu könne zwar den Verlauf der Krankheit etwas abmildern, dennoch bräuchte nicht jeder Erkrankte unbedingt das Medikament. Aus diesem Grunde hätten Experten empfohlen, Tamiflu für nur 20 Prozent der Bevölkerung vorzulegen, was so auch inVorbereitung sei.

Und noch weiter erklärte Ulla Schmidt, dass ein Impfstoff erst dann erfolgreich entwickelt werden kann, wenn das Virus bereits von Mensch zu Mensch übertragen wird. Für diesen (fiktiven) Fall seien aber schon Verträge mit Pharmafirmen unter Dach und Fach, die sicherstellen würden, dass jeder Bundesbürger zweimal geimpft werden könne.

Link zum Original-Artikel von Stefan Lanka:

https://web.archive.org/web/20210125201906/agenda-leben.de/Newsletter-Vogelgrippe2.pdf

Mit Medikamenten krank gemacht und dann geimpft: Die Vogelgrippe als Paradebeispiel

Tamiflu erinnert doch irgendwie an bestimmte AIDS-Medikamente, denn es verursacht erst jene Symptome, die dann als Nachweis für das Virus interpretiert werden. Und wer sogar daran stirbt, wird sogleich als Beweis für die Gefährlichkeit des Virus missbraucht.

In Spanien geht man etwas ehrlicher mit den Beipackzetteln um als in Deutschland, denn dort wird den Patienten extra erklärt, dass seine gesundheitlichen Befindlichkeiten entweder eine Folge der Nebenwirkungen des AIDS-Medikaments sein könnten oder eben auf das Virus zurückzuführen sind.

Im Frühjahr 1984 hat die damalige US-Gesundheitsministerin Heckler das HI-Virus und damit die Erkrankung AIDS aus der Taufe gehoben und in die Welt hinein verkündet. Die sodann entwickelten Medikamente gegen AIDS erledigen im Körper genau das, was wir alle eigentlich von dem Virus erwarten. Anfang 2004 sprach die einstige deutsche Gesundheitsministerin Ulla Schmidt im Zusammenhang mit HIV von einem „Konsens“.

Im Jahre 1986 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die AIDS-Definition, die 1982 von der CDC erstellt worden war, dahingehend verändert, dass sie den Definitionsteil „ohne vorhergehende immunsuppressive Erkrankungen und Therapien“ ganz und gar strich. Ihr Motiv dafür lag ganz klar darin, dass es keinen einzigen AIDS-Fall entsprechend dieser Definition gegeben hatte. Stattdessen wurde die AIDS-Definition um die Nebenwirkungen des AIDS-Medikaments AZT, das 1985 zugelassen worden war, ergänzt. Mehr noch, jene Erkrankungen, die gerade in der Dritten Welt durch Mangelernährung oder verunreinigtes Trinkwasser ausgelöst werden, erschienen nun in der Definition von AIDS.

Seit 1999 beschäftigt sich die WHO mit der Möglichkeit des Ausbruchs einer globalen Influenzapandemie. Dazu gehörte auch die Aufforderung an die Nationalstaaten, daran mitzuwirken, was gerade die Bundesrepublik Deutschland bereits seit dem Jahre 2005 in geradezu vorbildlicher Weise macht. Medikamentös bewirkte Erkrankungen eignen sich nach Ansicht der WHO ganz hervorragend dafür, die Erforderlichkeit riesiger Impfkampagnen zu begründen. Zwar beteuerte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Zuge der Vogelgrippe, dass weder Bund noch Länder Zwangsimpfungen vorsähen, allerdings waren zu diesem Zeitpunkt im Februar 2006 schon die Impfstoffe für 80 Millionen Menschen bestellt.

Verimpft werden in all diesen Fällen gezielt Nervengifte, um die Bevölkerung ihrer konstruktiven Kritikfähigkeit noch mehr zu berauben. Bedenken Sie, dass Sie (noch) eine Wählerstimme haben. Nach der gerade stattfinden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt möchte sich im Herbst 2021 die Bundesregierung neu zusammensetzen. Es liegt tatsächlich in Ihrer Hand, wie die Mehrheitsverhältnisse dann aussehen werden.

Wer den Original-Artikel von Karl Krafeld im Newsletter des Klein-klein-verlages vom 25. Februar 2006 lesen möchte, findet diesen hier:
https://web.archive.org/web/20071013214620/agenda-leben.de/Ruegener.pdf

Was hatte es mit der Vogelgrippe wirklich auf sich?

Ende Oktober 2005 führte Christopher Ray von der FAKTuell-Redaktion ein bemerkenswertes Interview mit Dr. Stefan Lanka, wobei die folgenden Themen angesprochen und durch Kommentare der Redaktion ergänzt wurden:

  • Panikmache
  • Wahrheit über die Vogelgrippe
  • H5N1-Viren
  • Impfen
  • AIDS

Auf die Frage nach der Bedrohungslage in Deutschland durch die Vogelgrippe antwortet Lanka süffisant, dass es bald deutlich weniger Babys in unserem Land geben wird. Nach kurzer Irritation des Interviewpartners erläutert Lanka weiter, dass wahrscheinlich die meisten Störche von der Vogelgrippe dahingerafft werden.

Um den Spaß beiseitezuschieben, verweist Lanka darauf, dass die eigentliche Gefahr oder auch Katastrophe ja darin bestehe, dass wir schon lange unseren Verstand nicht mehr benutzen.

Ein Beispiel:

Die Politik will uns im Verbund mit den Medien weismachen, dass die Zugvögel, die sich in Asien mit einer schweren Krankheit infiziert haben, noch Tausende von Kilometern nach Südosteuropa fliegen, um dort das eingehauste Federvieh der Menschen anzustecken, zu dem die Zugvögel aber gar keinen Kontakt haben.

Und die Hühnchen und Gänse verenden dann sofort elendig daran. Lanka erklärt dazu weiter, dass es die Massentierhaltung beim Geflügel schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gibt. Und exakt seit dieser Zeit gibt es ernste Erkrankungen bei unserem Geflügel wie stumpfes Gefieder, Blaufärbung des Kamms, Rückgang der Legeleistung bis hin zum Tod der Tiere, wofür nur zu oft der Begriff „Vogelpest“ herhalten musste. Die Vogelgrippe sei hier lediglich der etwas modernere Ausweichname für unser eigenes Verschulden.

Da wird also so ein winzig kleines Virus postuliert, um von den wahren Ursachen des Problems abzulenken. Es geht wie immer nur ums Geld.

Wenn viele Tiere gleichzeitig an so einer Seuche versterben, werden diese bei uns aus Steuergeldern fast zum Höchstpreis erstattet. Das ist natürlich ein lukratives Wirtschaftsmodell für die großen Betriebe hierzulande. Das Ganze ist nichts weiter als ein groß angelegter Subventionsbetrug.

Auf die Frage, ob es das Vogelgrippevirus womöglich gar nicht gibt, sagt Lanka, dass im menschlichen Blut oder anderen Körperflüssigkeiten zu keinem Zeitpunkt Strukturen nachgewiesen wurden, die als Krankheitserreger interpretiert werden könnten. Gleiches gilt für die Tiere und Pflanzen.

Aus biologischer Sicht sind Viren ohnehin keine Krankheitsverursacher. Die Neue Medizin von Dr. Hamer sieht vor allem in Schockereignissen die Ursache für Erkrankungen. Die Chemie sagt uns, dass Mangelerscheinungen und/oder Vergiftungen krank machen. Und die Physik verweist hier auf energiereiche Strahlung.

Die Schulmedizin lebt heute davon (und nicht schlecht), dass sie diese lähmende Angst vor krankmachenden Phantomviren für immer in unsere Gehirne eingepfropft hat. Darauf basiert ja zum Beispiel, dass sich die Menschen immerzu freiwillig impfen lassen, woraus sich ein schier unendlich großes Potenzial an chronisch kranken Menschen rekrutiert, die dann in der Hoffnung auf Gesundheit alles an sich vornehmen lassen und dafür bereit sind, ihr ganzes Vermögen zu opfern.

Wer jetzt neugierig geworden ist, wie Stefan Lanka hier weiter argumentierte, sollte sich das Original-Interview einmal durchlesen:
https://web.archive.org/web/20201201020100/agenda-leben.de/Keine-Panik-vor-der-Vogelgrippe.pdf

Keine Angst vor dem Vogelgrippe-Virus

Es handelt sich um ein Flugblatt, das Sie im Original (pdf) hier herunterladen können:

https://web.archive.org/web/20171108114018/agenda-leben.de/Vogelgrippevirus-Entwarnung.pdf

Urheber ist der Klein-klein-Verlag, verantwortlich im Sinne des Presserechts
(ViSdPR): „Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e. V.“, 1. Vorsitzender: Karl
Krafeld, Dortmund, 2. Vorsitzender: Dr. Stefan Lanka, Stuttgart; August 2005

Achtung: Der Leser mag sich seinen eigenen Reim hierauf machen!

Symptome, die der Vogelgrippe zugeordnet wurden, werden in Wahrheit durch die Massentierhaltung und Vergiftungen verursacht. Ein entsprechendes Virus wurde dafür nie nachgewiesen. Die ganze Panikmache ist eine Lüge der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die ihrerseits nur ein Vasall der amerikanischen Seuchenbehörde im Pentagon sowie der globalisierten Pharmaindustrie ist.

Die Panikmache stützt sich „wissenschaftlich“ im Wesentlichen auf diese zwei Publikationen:

  1. „Characterization of an avian influenza A (H5N1) virus isolated from a child
    with a fatal respiratory illness“, Science 279, 16.1.1998, 393-395
  2. „Pathogenesis of Influenza A (H5N1) Virus Infection in a Primate Modell“,
    Journal of Virology 75, No. 14, July 2001, 6687-91

Wer sich die Mühe macht und diese Literatur mal aus dem Internet herunterlädt, versteht sehr schnell den Betrug dahinter, denn faktisch wurde da ein dreijähriges Kind mit Halsschmerzen, Fieber, Husten und Verdacht auf Grippe durch eine Chemotherapie umgebracht. Das Virus, das vermeintlich per indirekte Nachweismethoden aus dem Kind isoliert wurde, existiert überhaupt nicht.

Es ist längst belegt, dass sowohl die Ärzte als auch die Behörden in Deutschland wissen, dass es gar keine krankmachenden Viren gibt und die sinnlosen Impfungen gegen solche Phantome nichts weiter als Gesundheitsschäden verursachen.

Wir bitten jeden verantwortungsvollen Bürger darum, dieses Flugblatt an Journalisten, Regierungsstellen, Ärzteorganisationen, Gesundheitsbehörden und vor allem auch an die Botschaften von Laos, Kambodscha, Thailand oder Vietnam weiterzuleiten, um der verlogenen Panikmache um die Vogelgrippe und der wirtschaftlich lukrativen Chemo-Prophylaxe Einhalt zu gebieten.

Unterlassungserklärung von Martin Sökler

Martin Sökler ist tätig an der Medizinischen Klinik in Tübingen und betitelt sein Schreiben mit „Unterwerfungserklärung“.

Darin verpflichtet er sich, bestimmte Behauptungen gegenüber Frau Elena Pichler aus (74535) Mainhardt zu unterlassen.
Dabei geht es um eine gutachterliche Stellungnahme, die für die Deutsche Krebsgesellschaft angefertigt worden ist.

Die Behauptungen im Einzelnen:

  1. Das Geburtsjahr 1993 von Dr. med. R. G. Hamer
  2. Der 25-jährige Sören Wechselbaum war an Hodenkrebs erkrankt und
    vertraute ein ganzes Jahr lang allein auf die Hamer‘schen Thesen und
    verzichtete auf jegliche schulmedizinische Behandlung mit tödlichen Folgen.
  3. Hamers Grundhypothese ist heute widerlegt.
    Formal-rechtlich widerruft Sökler damit seine gutachterliche Stellungnahme für die
    Deutsche Krebsgesellschaft und er unterwirft sich zugleich einer Geldstrafe bei
    Zuwiderhandlung.

Die originäre Formulierung von Sökler finden Sie hier:

https://web.archive.org/web/20201021014404/agenda-leben.de/unterwerfungserklaerung1.pdf

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