Noch mal zur Lohnfortzahlung nur für Geboosterte

Vorbemerkung: Ich lasse mich von juristisch gebildeten Menschen gerne korrigieren. Verschiedene Medien sowie kritische Portale berichten, daß ab dem 15.4. es eine Lohnfortzahlung für wegen Corona in Quarantäne oder Isolation befindliche Menschen nur noch dann gebe, wenn sie geboostert seien.

Grundlage dafür ist offenbar ein „Umlaufbeschluß“ der GesundheitsministerInnen, der ohne Datum auf gmkonline.de veröffentlicht wird. Er lautet:

»Ausschluss des Entschädigungsanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 IfSG für nicht vollständig geimpfte und nicht „geboosterte“ Personen

Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/noch-lohnfortzahlung-geboosterte/

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