RA Schmitz äußert sich nun selbst zum Soldatenprozess: „Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar“

Nun äußert sich der mandatsführende Anwalt Wilfried Schmitz, zum sog. Soldatenprozess in Leipzig, bezüglich der Duldungspflicht in der Bundeswehr. Der Prozess wurde leider verloren (worüber wir hier berichtet haben). RA Gordon Pankalla interviewt heute Wilfried Schmitz und hält fest, dass sich dieser erstmal vom Prozessausgang erholen hat müssen. Das Urteil hat viele Menschen erschreckt und zeigt wohin sich die deutschen Gerichte bewegen. Es wurde vielfach die Kritik geäußert, dass man als Anwalt niemals davon ausgehen kann einen Prozess zu gewinnen und dass Versprechen damit einhergingen. RA Pankalla spricht davon, dass man als Anwalt davon überzeugt ist, dass man gewinnt. Wilfried Schmitz sagt selbst:

Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar.

Wilfried Schmitz

Gesamte Beweisaufnahme war letztlich nur eine Fakeveranstaltung

Anders als bei der „Verhandlung“ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Pflege, wurden in Leipzig erstmals auch Beweise erhoben. Das unterscheide sich laut Schmitz von anderen „Corona“ Prozessen, dass hier seines Wissens erstmals eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden hat.

Erstmals wurde ein Gericht vom Publikum ausgelacht.

Wilfried Schmitz

Viele Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Dem Vorwurf „man hätte zu wenige Beweisanträge gestellt“ kann so entgegnet werden. Zwingende Argumente wurden vom Gericht nicht reflektiert, weshalb nun ein Befangenheitsantrag gestellt werden soll.
Auf der Website von RA Schmitz steht dazu:

In einem aktuellen Interview äußert sich Wilfried Schmitz nun selbst zu dem Soldatenprozess. Wir möchten und werden noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO stellen, da dieser Senat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer (!!!) und  die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig (!!!) ignoriert hat.
[…]
In diesem Kontext soll aber auch ein Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt werden, damit diese gar nicht mehr über diese Anhörungsrüge entscheiden,  da diese offensichtlich hochbefangen agiert haben müssen.

Die Frage ist: Kam das Gericht schon am 06.07. zu einem Ergebnis?

Es sieht so aus, als wären die Richter bereits am 06.07. zu einem Ergebnis gekommen. Der Focus titelte bereits am 07.07. um 06:48 Uhr „Klagen abgewiesen: Corona-Impfung für Bundeswehr-Soldaten bleibt verpflichtend“. Dies erscheint merkwürdig, denn die Richter sagten am 06.07. gegen 18:00 Uhr, dass sie noch zu keinem Ergebnis gelangten und am nächsten Tag weiter beraten müssten. RA Schmitz verwundert dies, denn dazu hätten sich die Richter nachts beraten müssen, was sehr ungewöhnlich wäre. Außerdem müssen erst die Beschwerdeführer und die Öffentlichkeit im Saal informiert werden. Allerdings veröffentlichte der Focus die Entscheidung bereits vor dem Abschluss der Gerichtsverhandlung.
Die Richter wurden bereits um eine dienstliche Stellungnahme gebeten.

Es werden auch Befangenheitsanträge gestellt, gegen diese Berufsrichter. Damit die auf keinen Fall bei den anderen Verfahren mitwirken. Ob das was bringt, wir wissen beide als Anwälte, das Befangenheitsanträge so gut wie nie Erfolg haben. Die Richter halten sich allesamt für unbefangen, für unbefangene Götter, die kennen angeblich keine Befangenheit mehr, können nicht befangen sein. Aber Fakt ist, jeder Anwalt hat verfahren erlebt, wo er sehr wohl den Eindruck hatte, dass ein Richter befangen agiert. Dafür wurde auch dieses Institut geschaffen, es steht im Gesetz. Also ist ja wohl der Gesetzgeber selbst davon ausgegangen.

Wilfried Schmitz

Auf der Website von Wilfried Schmitz, welche nun auch die offizielle Website für alle weiteren Geschehnisse in der Zukunft sein wird, findet man noch folgende Aussagen zu dem Prozess zu lesen:

Wichtig: Das Verfahren in Leipzig ist durch den unsäglichen Beschluss vom 7.7.2022 noch nicht beendet worden !!! Warum das so ist wird nachfolgend begründet.

I.

!! Hier findest Du alle Informationen zum Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG in Leipzig gegen die Duldungs- bzw. Impfpflicht der Soldaten der Bundeswehr !!

Worum geht es bei diesen Verfahren?
Zwei Bundeswehroffiziere haben gegen die Duldungspflicht der Covid-19-„Impfung“ eine Wehrbeschwerde eingelegt. Die Bundesverteidigungsministerin hat am 24. November 2021 die Aufnahme dieser vermeintlichen „Schutz“-„Impfung“ in das Basisimpfschema der Bundeswehr angewiesen.

Das BVerwG entscheidet hierüber in erster und letzter Instanz.
Die 1. Verhandlung dieser Wehrbeschwerdeverfahren zu AZ.  1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 fand am 2. Mai 2022 statt: hier klicken
Der 2. und 3. Verhandlungstag folgten dann am 7. & 8. Juni 2022, wobei am 7. Juni ein Vertreter des RKI (zur angeblichen Wirksamkeit der Covid-19-mod. mRNA-Injektionen) und des PEI (zu Sicherheitsberichten des PEI) befragt wurden: hier klicken
Am 6.7.22 folgte dann der 4. Tag der Beweisaufnahme, und am 7.7.2022 wurde dann ein Beschluss verkündet, der nach dem Eindruck aller, die diese Verfahren vor Ort verfolgt haben, nur als unfassbarer Justizskandal bezeichnet werden kann. Hier zu verweise ich auf den nachfolgenden Schriftsatz von mir vom 9.7.2022.

Hier einige Stimmen zum Verlauf und zum Ausgang der Verfahren:

Anhörung #548 beim Corona Ausschuss
Prof. Dr. Martin Schwab
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer
& Prof. Dr. Werner Bergholz

Außerdem Berichte auf www.epochtimes.de, tkp.at und nochmal www.epochtimes.de. Auf die Inhalte dieser Beiträge möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen.

II.

Was kann jetzt noch getan werden?

1.

Wir möchten und werden noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO stellen, da dieser Senat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer (!!!) und  die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig (!!!) ignoriert hat.

Hierzu möchte ich insbesondere auf die Schriftsätze verweisen, die ich nachfolgend veröffentlicht habe, insbesondere auch auf die dort veröffentlichten Schriftsätze des Herrn Prof. Dr. Martin Schwab und des Kollegen Tobias Ulbrich.

Da dieser Senat am 7.7.2022 eine Entscheidung verkündet hat, die für die Beschwerdeführer und ihre Bevollmächtigten, insbesondere aber auch für alle Soldaten, die an allen Verhandlungstagen vor Ort anwesend waren, vollkommen überraschend war, werde ich noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwG stellen.
In diesem Kontext soll aber auch ein Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt werden, damit diese gar nicht mehr über diese Anhörungsrüge entscheiden,  da diese offensichtlich hochbefangen agiert haben müssen.

2.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, direkt den EuGH anzurufen. Siehe hierzu u.a. folgende Information. Das BVerwG hat sich ja geweigert, gewisse europarechtliche Fragen, die für den Streit entscheidungserheblich sind, vorab dem EuGH vorzulegen. So heißt es in dem Beschluss des BVerwGs vom 1.6.2022 auf Seite 5 unter lit. e) / Randnummer 11 u.a. (Zitat):

„e) Die Tatsachen, zu denen Brook Jackson als sachverständige Zeugin benannt ist, sind unerheblich. Das Zulassungsverfahren für Comirnaty ist nicht Streitge- genstand dieses Verfahrens. Die Anordnung einer Duldungspflicht nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 SG verlangt keine Rechtmäßigkeitskontrolle des Zulassungsverfahrens des verwendeten Impfstoffes, erst recht nicht eines Zulassungsver- fahrens in den USA oder Kanada.“

Weiter heißt es in diesem Beschluss vom 1.6.2022 auf Seite 7 unter Ziff. 19 u.a. (Zitat):

„Gegenstand der Verfahren ist nicht die arzneimittelrechtli- che Zulassung einzelner Impfstoffe, sondern die Aufnahme der Impfung gegen COVID-19 in die Liste der Basisimpfungen für Soldaten; für die Rechtmäßigkeit dieser vom Bundesministerium der Verteidigung getroffenen Ermessensent- scheidung kommt es auf die für das Bundesministerium erkennbaren Umstände an; es muss den militärischen Nutzen einer Duldungspflicht mit den gesund- heitlichen Risiken abwägen. Dabei bildet das Vorliegen einer bedingten oder unbedingten Zulassung der für den Einsatz vorgesehenen Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur nur einen von mehreren abwägungserheblichen Belangen. Dies verpflichtet das Bundesministerium der Verteidigung jedoch nicht zu einer umfangreichen Fehlersuche im vorgelagerten arzneimittelrechtli- chen Zulassungsverfahren. Umgekehrt darf es bei seiner Abwägung im Zulas- sungsverfahren nicht erkannte, aber später wissenschaftlich nachgewiesene Ri- siken und Nebenwirkungen zugelassener Impfstoffe nicht außer Acht lassen.“

Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, wenn das BVerwG bei der Verkündung seines Beschlusses am 7.7.22 erklärt hat, dass die „Zulassung“ durch die EMA „rechtmäßig“ war. Denn das Gericht wollte hierzu nicht die Meinung des EuGH einholen, und prüfen wollt es diese Fragen auch nicht (unabhängig davon, ob es europarechtliche Frage überhaupt prüfen kann und darf). Woher konnte es da also wissen, dass die bedingte (!!!) Zulassung rechtmäßig war? Wir hatten das Gegenteil nachgewiesen. 

Ich war zwar – offen gesagt – sehr erleichtert, dass das Verfahren in Leipzig nicht dadurch um viele Monate verzögert wurde, dass das BVerwG diese Fragen an den EuGH übermittelt und das Verfahren dafür ausgesetzt hat. ABER: das BVerwG hätte diesen Weg beschreiten müssen.

Wir können diesen Weg also noch gehen, und das werden wir prüfen.

III.

Bitte beachten Sie, dass aktuell (seit Mitte Juni 2022) nur die folgenden Juristen dem Team der Bevollmächtigten der beiden Beschwerdeführer angehören:
Prof. Dr. Martin Schwab von der Uni Bielefeld, hier klicken
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei bundesweit Impfgeschädigte vertritt, siehe: hier klicken

Jede anderslautende Behauptung oder Andeutung wäre falsch und irreführend. Alle weiteren authentischen und relevanten Informationen über den Fortgang des Verfahrens finden Sie bis auf Weiteres nur noch auf dieser Webseite und auf dem Telegram-Kanal „Keine Covidimpfung für Soldaten“, siehe: hier klicken

[…]

IV.

Schriftsätze zum Verfahren:

23.2.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

24.2.22 Ergänzung Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

3.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

8.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

9.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

10.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

18.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

21.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

7.4.22 2.Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

26.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

27.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

29.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.5.22 Antrag Aussetzung Verhandlung – anonymisiert

6.5.22 Antrag zu PCR-Test u.a.:Prof Kämmerer – anoymisiert

10.5.22 Abstimmung Terminplanungen – anonymisiert

11.5.22 Kontaktdaten Dr. med. Reuther – anonym

12.5.22 Beweisfragen durch Deanna McLeod – anonym

15.5.22 Anforderung Sitzungsprotokoll – anonym

19.5.22 Stellungnahme zu Grundsatzfragen – anonymisiert

20.5.22 Beitrag von Prof. Burkhardt, Deklaration von 17.000 Ärzten u.a. – anonymisiert

Impftreibjagd (2) von Prof. Burkhardt

24.5.22 Zu ladende Vertreter von PEI, RKI und STIKO u.a. – anonymisiert

26.5.22 Weitere Fragen an BW, PEI und BioNTech – anonymisiert

28.5.22 Weitere Fragen an RKI und PEI – anonymisiert

1.6.22 Alternative Heilmethoden, Erledigungserklärung – anonymisiert

16.6.22 Ank. RA Tobias Ulbrich – anonymisiert

22.6.22 Würdigung Einvernahme SVe RKI und PEI – anonymisiert

9.7.22 Verlangen nach dienstl. Erklärung – anonymisiert

Übrigens wir vom Corona Blog Team finden auch „interessant“, dass Martina Eppelt, eine Richterin des Verfahrens, im Jahr 1999 über das Thema „Grundrechtsverzicht und Humangenetik: Der Verzicht auf Grundrechte, insbesondere im Rahmen der Einwilligung in die Anwendung neuerer, humangenetischer Diagnose- und Therapieformenpromovierte.

Oberst i.G. Mathias Mielke (l-r), Richterin Martina Eppelt, Vorsitzender Richter Richard Häußler, Richter Stefan Langer sowie Oberstleutnant i.G. Jan-Henrik Suchordt stehen vor Verhandlungsbeginn am 02.05.2022 im BVerwG, Quelle: LTO

Über diesen Sachverhalt berichtet unter anderem auch Ansage!
Die Arbeit kann in Frankfurt und Leipzig ausgeliehen werden und ist (unseres Wissens nach) aktuell nicht digital verfügbar. Wenn jemand unserer Leser Zugang dazu hat, dann hätten wir Interesse an der Arbeit, um zu sehen, wie Frau Eppelt denn zu Ihrem Thema stand.

Tagesaktuelle Artikel aus der Presse, findest du auf unserer extra Seite, die wir dafür eingerichtet haben.

Abonniert gerne den Telegram Kanal – Corona ist nicht das Problem, dort könnt ihr euch noch umfangreicher als hier auf dem Blog informieren.

Quelle

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert