Corona: Verfassungsbruch durch Weisung? – RKI-Protokolle im Gericht aufgedeckt

Der Artikel von Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth beschreibt eine Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024, bei der der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, als Zeuge befragt wurde. Die Verhandlung drehte sich um die einrichtungsbezogene Nachweispflicht gemäß § 20a IfSG, die während der Corona-Pandemie für Mitarbeiter im Gesundheitswesen galt. Eine Pflegehelferin klagte gegen das Tätigkeitsverbot, das aufgrund ihrer fehlenden Immunitätsnachweise verhängt wurde.

Schaade musste sich zu den Inhalten der geleakten RKI-Protokolle äußern, die Zweifel an der Wirksamkeit der Corona-Impfungen als Schutz vor Fremdübertragungen aufwarfen. Dies stellte eine der juristischen Grundlagen für das Tätigkeitsverbot infrage. Schaade gab zu, dass das RKI nicht nur wissenschaftlich, sondern auch politisch beeinflusst wurde. Diese Aussagen führten zu einem fundamentalen Zweifel an der Unabhängigkeit des RKI und an den Entscheidungen, die auf dessen Empfehlungen basierten.

Das Gericht entschied, den § 20a IfSG zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten, da es den Verdacht äußerte, dass die Regelung spätestens ab November 2022 verfassungswidrig geworden war. Der Artikel stellt klar, dass der politische Einfluss auf das RKI weitreichende Konsequenzen auf die Rechtsprechung der Pandemiezeit haben könnte.

Ausführlich dazu:
https://blog.bastian-barucker.de/osnabrueck-anwaeltin-beschreibt-gerichtsverhandlung-mit-lars-schaade/

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