Überwachung, Pandemievertrag, Zensur – Symposium von „Demokratie & Grundrechte“

Ende Juni veranstaltete die Initiative „Demokratie & Grundrechte“ ein „Symposium zu den Folgen des Corona-Regimes“. Prominente Gäste diskutierten unter anderem über digitale Überwachung, WHO-Pandemievertrag und Zensur.  Die letzten Jahre haben auch eine Eruption der etablierten Zivilgesellschaft mit sich gebracht. Kein Wort von „Amnesty International“ zu den Menschenrechtsverletzungen des Corona-Regimes, kein Wort der „Kinderfreunde“ zu Schulschließungen, […]

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EMA hat bisher fast 1,5 Millionen Impfreaktionen registriert

Die EMA hat mittlerweile fast 1,5 Millionen Impfnebenwirkungen registriert. Und das trotz der erheblichen und chronischen Untererfassung. Am 14. Juli veröffentlichte die European Medicines Agency (EMA) ihren neuen Bericht zur Impfstoffsicherheit. Daraus geht hervor: In der EU gibt es bisher 1,4 Millionen dokumentierte Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfschäden durch die Corona-Impfung. Darunter sind fast 11.000 […]

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Impfzwang bei Lufthansa verursacht Luftfahrt Chaos

Fast alle Airlines haben von ihren Mitarbeitern verlangt sich impfen zu lassen. Sie bekommen nun die Rechnung präsentiert mit hohen Krankenständen und einem daraus resultierendem enormen Chaos. Betroffen ist diesmal die Lufthansa selbst und nicht nur die Tochterfirmen. Kürzlich hat TKP über 52 von 360 gestrichene Flügen bei Lufthansa Tochter AUA und Streiks bei Lufthansa […]

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Hausdurchsuchungen machen Angst – aber nicht jedem: Nina Maleika im Interview

Mit Nina Maleika hat sich die Hamburger Kriminalpolizei das falsche Opfer ausgesucht. Die Hausdurchsuchung in Abwesenheit während ihres Urlaubs führte nicht nur zu einer Welle der Solidarität mit der bekannten Künstlerin. Die Hausdurchsuchung hat auch die Löwin in ihr geweckt und sie geht entsprechend dagegen vor. Anstatt sie einzuschüchtern und von weiterem Protest abzuhalten, wurde […]

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Totgeborenenrate im Jahr 2021 nur minimal erhöht – kein „sprunghafter Anstieg“ im „Impfjahr 2021“

Das Statistische Bundesamt hat am 15.07.2022 neue Zahlen zu der Anzahl an Geburten und Totgeburten in Deutschland veröffentlicht. Der Titel der Veröffentlichung ist mit „Die Zahl der Totgeburten je 1 000 Geborenen seit 2007 um 24 % gestiegen“.
Natürlich geht diese Botschaft direkt durch die sozialen Medien – natürlich muss das an der Impfung liegen! Das würde auf den ersten Blick auch zu Studienergebnissen passen, über die wir kürzlich berichteten, die klar zeigen, dass Männer nach einer BioNTech-Impfung um 20% weniger bewegliche Spermien haben.

Aber bevor wir hier voreilige Schlüsse ziehen, werfen wir erstmal einen Blick auf die Rohdaten des Statistischen Bundesamts und schauen uns die Totgeborenen je 1.000 Geborene an:

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, was denn das Statistische Bundesamt unter „allen Geborenen“ versteht – die Definition hat sich nämlich im Laufe der Jahre mehrfach verändert. Das sind zum einen „alle lebend Geborenen“ und dazu die „Totgeborenen“, für die folgendes zutrifft:

vom 01.07.1979 – 31.03.1994: mindestens 1.000 Gramm Geburtsgewichtvom 01.04.1994 – 31.10.2018: mindestens 500 Gramm Geburtsgewichtseit dem 01.11.2018: mindestens 500 Gramm Geburtsgewicht oder die 24. Schwangerschaftswoche war erreicht

Man erkennt gut einen Sprung im Jahr 1994 von 3,1 auf 4,0 Totgeborene je 1.000 Geborene, der mit der geänderten Definition von „Totgeborene“ erklärt werden könnte: denn seit zum 01.04.1994 wurde das Gewicht des Totgeborenen von 1.000 Gramm auf 500 Gramm gesenkt.

Wir halten dennoch erstmal nüchtern fest: 1950 hatten wir 21,8 Totgeburten (natürlich immer je 1.000 Geborene) – dagegen waren es 2021 nur noch 4,3. Im Jahr 2007 hatten wir mit 3,5 Totgeburten einen Tiefstand an Fehlgeburten – heute sind wir mit 4,3 Totgeburten zwar theoretisch um 23 Prozentpunkte höher, als im Jahr 2007 – dennoch ist der Wert sehr tief, sieht man das Ganze im Verlauf der letzten Jahrzehnte.

Interessant ist auch eine Gegenüberstellung von West- zu Ostdeutschland (ohne Berlin):

Man erkennt, dass die Totgeburtenrate in Ostdeutschland nahezu immer über der in Westdeutschland lag. Schauen wir uns ganz oberflächlich dazu die Impfquote im Impfdashboard an:

Quelle: Impfdashboard (Stand 17.07.2022)

Dann halten wir zunächst fest, dass die Ost-Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit die geringste Impfquote in Deutschland aufweisen – aber die höchste Rate an Totgeburten.
Natürlich ist dies nur eine oberflächliche Analyse – wir wissen ja nicht den wirklichen Impfstatus der Mütter, es könnte beispielsweise sein, dass ausgerechnet in Sachsen alle Mütter mit einer Totgeburt vollständig geimpft waren und in Hamburg die werdenden Mütter eher verhalten zur Impfung gestanden haben.

Wir wollen hier noch einen Artikel aus der „Quantitätspresse“ zeigen, der den Sachverhalt unserer Meinung nach auch sehr nüchtern betrachtet:

Etwa jedes 230. Kind in Deutschland wird tot geboren. Nach einem Tiefstand im Jahr 2007 steigt die Quote tendenziell wieder an, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Von einer Totgeburt spricht man, wenn beim Kind außerhalb des Körpers kein Herzschlag oder Lungentätigkeit festgestellt werden können. Zudem muss das Kind mindestens 500 Gramm wiegen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht sein. 2021 wurden in Deutschland 3420 Kinder tot geboren, das entspricht etwa 4,3 Totgeburten je 1000 Geborenen. Einer der Gründe ist das steigende Alter der Mütter. 2007 hatten die Statistiker den bislang niedrigsten Wert verzeichnet: 3,5 Totgeburten je 1000 Geborenen. Seit 2010 steigt die Quote tendenziell wieder an. 2020 und 2019 gab es jeweils 4,1 Totgeburten je 1000 Geborene.

Wie häufig Kinder tot geboren werden, hängt unter anderem vom Alter der Frau ab. Bei den 25 bis 36 Jahre alten Frauen lag die Quote 2021 rund um dem Mittelwert von 4,3. Bei jüngeren Frauen unter 21 Jahren und bei Frauen ab 37 Jahren war sie mit über 5 Totgeburten je 1000 Geborene deutlich höher. Zugleich stieg der Anteil der Totgeborenen von Frauen über 36 Jahre an allen Totgeborenen von 16 Prozent im Jahr 2007 auf 20 Prozent im Jahr 2021. Der Anteil der jüngeren Frauen sank dagegen von 7 auf 3 Prozent.

Im Durchschnitt waren Frauen bei einer Totgeburt 32,2 Jahre alt. Ihr Alter lag damit um knapp fünf Monate höher als das durchschnittliche Alter bei einer Lebendgeburt. „Allein das zunehmende Alter der Frauen bei Geburt kann allerdings nicht die Ursache des Anstiegs der Totgeburten sein, da die Totgeborenenquote in allen Altersgruppen in den vergangenen zehn Jahren tendenziell gestiegen ist“, schreiben die Statistiker.

Die Totgeborenenquote war in Ostdeutschland einschließlich Berlin seit 1990 fast durchgehend höher als in Westdeutschland, obwohl das Alter der Frauen bei der Totgeburt in Ostdeutschland niedriger war als im Westen. Im Jahr 2021 betrug die Totgeborenenquote in Ostdeutschland 4,7 und in Westdeutschland 4,2 je 1000 Geburten.

Quelle: FAZ

Fazit:

Im Jahr 2021 stieg die Rate an Totgeburten leicht an – ist aber immer noch sehr, sehr weit weg von „historischen Raten“, wie etwa 1951 (21,8) oder auch 1970 (10,3). Sogar 1996 lag man mit 4,5 noch über dem Wert von 2021. Das heißt die reine Anzahl an Totgeburten im Jahr 2021 ist für uns zunächst kein Indiz für „gravierende Nebenwirkungen der Corona Impfung“.
Die Impfung mag unfruchtbar machen oder zumindest temporär die Fruchtbarkeit (negativ) beeinflussen. Sie mag auch Blutungen und Menstruationsstörungen hervorrufen. Aber sie hat 2021 sicherlich nicht zu einem „sprunghaften Anstieg“ an Totgeburten geführt.

Wenn ihr weitere Studien oder Details zu diesem Thema habt, dann hinterlasst gerne einen Hinweis im Kommentarbereich dazu, den derzeit können wir uns nur anhand dieser Fakten ein Bild machen.

Aktuelle News, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, findet ihr auf unserer neu eingerichteten Seite: News: Tagesaktuelle Artikel. Ihr findet diese entweder über den Reiter „Aktuelle Beiträge“ oder oben auf der Startseite als Link.

Quelle

Studie: Infektion schützt Ungeimpfte für mindestens mindestens 3 Jahre zu 97% gegen schwere Reinfektion

Bemerkenswerterweise haben einige Wissenschaftler in Katar in Zusammenarbeit mit Kollegen in New York eine Studie durchgeführt, in der wichtige Fragen gestellt werden. Sie beschlossen, nur die Ungeimpften zu untersuchen. Objektiv betrachtet sollte das, was sie herausgefunden haben, die ausschließlich pro-mRNA-Impfpolitik ändern, die derzeit in der ganzen Welt vorherrscht. 90 % der Katarer sind geimpft, aber […]

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RA Schmitz äußert sich nun selbst zum Soldatenprozess: „Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar“

Nun äußert sich der mandatsführende Anwalt Wilfried Schmitz, zum sog. Soldatenprozess in Leipzig, bezüglich der Duldungspflicht in der Bundeswehr. Der Prozess wurde leider verloren (worüber wir hier berichtet haben). RA Gordon Pankalla interviewt heute Wilfried Schmitz und hält fest, dass sich dieser erstmal vom Prozessausgang erholen hat müssen. Das Urteil hat viele Menschen erschreckt und zeigt wohin sich die deutschen Gerichte bewegen. Es wurde vielfach die Kritik geäußert, dass man als Anwalt niemals davon ausgehen kann einen Prozess zu gewinnen und dass Versprechen damit einhergingen. RA Pankalla spricht davon, dass man als Anwalt davon überzeugt ist, dass man gewinnt. Wilfried Schmitz sagt selbst:

Der Prozess war juristisch gesehen unverlierbar.

Wilfried Schmitz

Gesamte Beweisaufnahme war letztlich nur eine Fakeveranstaltung

Anders als bei der „Verhandlung“ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Pflege, wurden in Leipzig erstmals auch Beweise erhoben. Das unterscheide sich laut Schmitz von anderen „Corona“ Prozessen, dass hier seines Wissens erstmals eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden hat.

Erstmals wurde ein Gericht vom Publikum ausgelacht.

Wilfried Schmitz

Viele Anträge wurden vom Gericht abgelehnt. Dem Vorwurf „man hätte zu wenige Beweisanträge gestellt“ kann so entgegnet werden. Zwingende Argumente wurden vom Gericht nicht reflektiert, weshalb nun ein Befangenheitsantrag gestellt werden soll.
Auf der Website von RA Schmitz steht dazu:

In einem aktuellen Interview äußert sich Wilfried Schmitz nun selbst zu dem Soldatenprozess. Wir möchten und werden noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO stellen, da dieser Senat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer (!!!) und  die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig (!!!) ignoriert hat.
[…]
In diesem Kontext soll aber auch ein Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt werden, damit diese gar nicht mehr über diese Anhörungsrüge entscheiden,  da diese offensichtlich hochbefangen agiert haben müssen.

Die Frage ist: Kam das Gericht schon am 06.07. zu einem Ergebnis?

Es sieht so aus, als wären die Richter bereits am 06.07. zu einem Ergebnis gekommen. Der Focus titelte bereits am 07.07. um 06:48 Uhr „Klagen abgewiesen: Corona-Impfung für Bundeswehr-Soldaten bleibt verpflichtend“. Dies erscheint merkwürdig, denn die Richter sagten am 06.07. gegen 18:00 Uhr, dass sie noch zu keinem Ergebnis gelangten und am nächsten Tag weiter beraten müssten. RA Schmitz verwundert dies, denn dazu hätten sich die Richter nachts beraten müssen, was sehr ungewöhnlich wäre. Außerdem müssen erst die Beschwerdeführer und die Öffentlichkeit im Saal informiert werden. Allerdings veröffentlichte der Focus die Entscheidung bereits vor dem Abschluss der Gerichtsverhandlung.
Die Richter wurden bereits um eine dienstliche Stellungnahme gebeten.

Es werden auch Befangenheitsanträge gestellt, gegen diese Berufsrichter. Damit die auf keinen Fall bei den anderen Verfahren mitwirken. Ob das was bringt, wir wissen beide als Anwälte, das Befangenheitsanträge so gut wie nie Erfolg haben. Die Richter halten sich allesamt für unbefangen, für unbefangene Götter, die kennen angeblich keine Befangenheit mehr, können nicht befangen sein. Aber Fakt ist, jeder Anwalt hat verfahren erlebt, wo er sehr wohl den Eindruck hatte, dass ein Richter befangen agiert. Dafür wurde auch dieses Institut geschaffen, es steht im Gesetz. Also ist ja wohl der Gesetzgeber selbst davon ausgegangen.

Wilfried Schmitz

Auf der Website von Wilfried Schmitz, welche nun auch die offizielle Website für alle weiteren Geschehnisse in der Zukunft sein wird, findet man noch folgende Aussagen zu dem Prozess zu lesen:

Wichtig: Das Verfahren in Leipzig ist durch den unsäglichen Beschluss vom 7.7.2022 noch nicht beendet worden !!! Warum das so ist wird nachfolgend begründet.

I.

!! Hier findest Du alle Informationen zum Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG in Leipzig gegen die Duldungs- bzw. Impfpflicht der Soldaten der Bundeswehr !!

Worum geht es bei diesen Verfahren?
Zwei Bundeswehroffiziere haben gegen die Duldungspflicht der Covid-19-„Impfung“ eine Wehrbeschwerde eingelegt. Die Bundesverteidigungsministerin hat am 24. November 2021 die Aufnahme dieser vermeintlichen „Schutz“-„Impfung“ in das Basisimpfschema der Bundeswehr angewiesen.

Das BVerwG entscheidet hierüber in erster und letzter Instanz.
Die 1. Verhandlung dieser Wehrbeschwerdeverfahren zu AZ.  1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 fand am 2. Mai 2022 statt: hier klicken
Der 2. und 3. Verhandlungstag folgten dann am 7. & 8. Juni 2022, wobei am 7. Juni ein Vertreter des RKI (zur angeblichen Wirksamkeit der Covid-19-mod. mRNA-Injektionen) und des PEI (zu Sicherheitsberichten des PEI) befragt wurden: hier klicken
Am 6.7.22 folgte dann der 4. Tag der Beweisaufnahme, und am 7.7.2022 wurde dann ein Beschluss verkündet, der nach dem Eindruck aller, die diese Verfahren vor Ort verfolgt haben, nur als unfassbarer Justizskandal bezeichnet werden kann. Hier zu verweise ich auf den nachfolgenden Schriftsatz von mir vom 9.7.2022.

Hier einige Stimmen zum Verlauf und zum Ausgang der Verfahren:

Anhörung #548 beim Corona Ausschuss
Prof. Dr. Martin Schwab
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer
& Prof. Dr. Werner Bergholz

Außerdem Berichte auf www.epochtimes.de, tkp.at und nochmal www.epochtimes.de. Auf die Inhalte dieser Beiträge möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen.

II.

Was kann jetzt noch getan werden?

1.

Wir möchten und werden noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO stellen, da dieser Senat faktisch den gesamten Vortrag der Beschwerdeführer (!!!) und  die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme vollständig (!!!) ignoriert hat.

Hierzu möchte ich insbesondere auf die Schriftsätze verweisen, die ich nachfolgend veröffentlicht habe, insbesondere auch auf die dort veröffentlichten Schriftsätze des Herrn Prof. Dr. Martin Schwab und des Kollegen Tobias Ulbrich.

Da dieser Senat am 7.7.2022 eine Entscheidung verkündet hat, die für die Beschwerdeführer und ihre Bevollmächtigten, insbesondere aber auch für alle Soldaten, die an allen Verhandlungstagen vor Ort anwesend waren, vollkommen überraschend war, werde ich noch eine Anhörungsrüge nach § 152 a VwG stellen.
In diesem Kontext soll aber auch ein Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt werden, damit diese gar nicht mehr über diese Anhörungsrüge entscheiden,  da diese offensichtlich hochbefangen agiert haben müssen.

2.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, direkt den EuGH anzurufen. Siehe hierzu u.a. folgende Information. Das BVerwG hat sich ja geweigert, gewisse europarechtliche Fragen, die für den Streit entscheidungserheblich sind, vorab dem EuGH vorzulegen. So heißt es in dem Beschluss des BVerwGs vom 1.6.2022 auf Seite 5 unter lit. e) / Randnummer 11 u.a. (Zitat):

„e) Die Tatsachen, zu denen Brook Jackson als sachverständige Zeugin benannt ist, sind unerheblich. Das Zulassungsverfahren für Comirnaty ist nicht Streitge- genstand dieses Verfahrens. Die Anordnung einer Duldungspflicht nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 SG verlangt keine Rechtmäßigkeitskontrolle des Zulassungsverfahrens des verwendeten Impfstoffes, erst recht nicht eines Zulassungsver- fahrens in den USA oder Kanada.“

Weiter heißt es in diesem Beschluss vom 1.6.2022 auf Seite 7 unter Ziff. 19 u.a. (Zitat):

„Gegenstand der Verfahren ist nicht die arzneimittelrechtli- che Zulassung einzelner Impfstoffe, sondern die Aufnahme der Impfung gegen COVID-19 in die Liste der Basisimpfungen für Soldaten; für die Rechtmäßigkeit dieser vom Bundesministerium der Verteidigung getroffenen Ermessensent- scheidung kommt es auf die für das Bundesministerium erkennbaren Umstände an; es muss den militärischen Nutzen einer Duldungspflicht mit den gesund- heitlichen Risiken abwägen. Dabei bildet das Vorliegen einer bedingten oder unbedingten Zulassung der für den Einsatz vorgesehenen Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur nur einen von mehreren abwägungserheblichen Belangen. Dies verpflichtet das Bundesministerium der Verteidigung jedoch nicht zu einer umfangreichen Fehlersuche im vorgelagerten arzneimittelrechtli- chen Zulassungsverfahren. Umgekehrt darf es bei seiner Abwägung im Zulas- sungsverfahren nicht erkannte, aber später wissenschaftlich nachgewiesene Ri- siken und Nebenwirkungen zugelassener Impfstoffe nicht außer Acht lassen.“

Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, wenn das BVerwG bei der Verkündung seines Beschlusses am 7.7.22 erklärt hat, dass die „Zulassung“ durch die EMA „rechtmäßig“ war. Denn das Gericht wollte hierzu nicht die Meinung des EuGH einholen, und prüfen wollt es diese Fragen auch nicht (unabhängig davon, ob es europarechtliche Frage überhaupt prüfen kann und darf). Woher konnte es da also wissen, dass die bedingte (!!!) Zulassung rechtmäßig war? Wir hatten das Gegenteil nachgewiesen. 

Ich war zwar – offen gesagt – sehr erleichtert, dass das Verfahren in Leipzig nicht dadurch um viele Monate verzögert wurde, dass das BVerwG diese Fragen an den EuGH übermittelt und das Verfahren dafür ausgesetzt hat. ABER: das BVerwG hätte diesen Weg beschreiten müssen.

Wir können diesen Weg also noch gehen, und das werden wir prüfen.

III.

Bitte beachten Sie, dass aktuell (seit Mitte Juni 2022) nur die folgenden Juristen dem Team der Bevollmächtigten der beiden Beschwerdeführer angehören:
Prof. Dr. Martin Schwab von der Uni Bielefeld, hier klicken
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei bundesweit Impfgeschädigte vertritt, siehe: hier klicken

Jede anderslautende Behauptung oder Andeutung wäre falsch und irreführend. Alle weiteren authentischen und relevanten Informationen über den Fortgang des Verfahrens finden Sie bis auf Weiteres nur noch auf dieser Webseite und auf dem Telegram-Kanal „Keine Covidimpfung für Soldaten“, siehe: hier klicken

[…]

IV.

Schriftsätze zum Verfahren:

23.2.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

24.2.22 Ergänzung Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

3.3.22 Weitere Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

8.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

9.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

10.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

18.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

21.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.3.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

7.4.22 2.Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

14.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

26.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

27.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

28.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

29.4.22 Stellungnahme an BVerwG – anonymisiert

2.5.22 Antrag Aussetzung Verhandlung – anonymisiert

6.5.22 Antrag zu PCR-Test u.a.:Prof Kämmerer – anoymisiert

10.5.22 Abstimmung Terminplanungen – anonymisiert

11.5.22 Kontaktdaten Dr. med. Reuther – anonym

12.5.22 Beweisfragen durch Deanna McLeod – anonym

15.5.22 Anforderung Sitzungsprotokoll – anonym

19.5.22 Stellungnahme zu Grundsatzfragen – anonymisiert

20.5.22 Beitrag von Prof. Burkhardt, Deklaration von 17.000 Ärzten u.a. – anonymisiert

Impftreibjagd (2) von Prof. Burkhardt

24.5.22 Zu ladende Vertreter von PEI, RKI und STIKO u.a. – anonymisiert

26.5.22 Weitere Fragen an BW, PEI und BioNTech – anonymisiert

28.5.22 Weitere Fragen an RKI und PEI – anonymisiert

1.6.22 Alternative Heilmethoden, Erledigungserklärung – anonymisiert

16.6.22 Ank. RA Tobias Ulbrich – anonymisiert

22.6.22 Würdigung Einvernahme SVe RKI und PEI – anonymisiert

9.7.22 Verlangen nach dienstl. Erklärung – anonymisiert

Übrigens wir vom Corona Blog Team finden auch „interessant“, dass Martina Eppelt, eine Richterin des Verfahrens, im Jahr 1999 über das Thema „Grundrechtsverzicht und Humangenetik: Der Verzicht auf Grundrechte, insbesondere im Rahmen der Einwilligung in die Anwendung neuerer, humangenetischer Diagnose- und Therapieformenpromovierte.

Oberst i.G. Mathias Mielke (l-r), Richterin Martina Eppelt, Vorsitzender Richter Richard Häußler, Richter Stefan Langer sowie Oberstleutnant i.G. Jan-Henrik Suchordt stehen vor Verhandlungsbeginn am 02.05.2022 im BVerwG, Quelle: LTO

Über diesen Sachverhalt berichtet unter anderem auch Ansage!
Die Arbeit kann in Frankfurt und Leipzig ausgeliehen werden und ist (unseres Wissens nach) aktuell nicht digital verfügbar. Wenn jemand unserer Leser Zugang dazu hat, dann hätten wir Interesse an der Arbeit, um zu sehen, wie Frau Eppelt denn zu Ihrem Thema stand.

Tagesaktuelle Artikel aus der Presse, findest du auf unserer extra Seite, die wir dafür eingerichtet haben.

Abonniert gerne den Telegram Kanal – Corona ist nicht das Problem, dort könnt ihr euch noch umfangreicher als hier auf dem Blog informieren.

Quelle

Alle Neuwagen in der EU jetzt mit Überwachungsbox ausgestattet

Seit letzter Wochen werden in der EU nur noch Neuwagen mit Überwachungstechnologie verkauft. Die dystopische Perspektive ist vorgezeichnet. Sogar um Wegfahrsperre und Geschwindigkeitsbegrenzer können die neuen Autos erweitert werden.  Seit 6. Juli sind alle verkauften Neuwagen, die in der EU verkauft werden, mit einer „Blackbox“ ausgestattet. Diese zeichnen die technischen Daten des Fahrzeugs auf und […]

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Zitat der Woche: „Hunger ist gut für die Weltwirtschaft“

Man sollte wissen, wofür globale Organisationen stehen, die weltweit mit ihren Regelungen und Vorgaben für die Menschheit sorgen sollen. Es gibt Social-Media-Postings, denen will ich nicht glauben. Als ich den Screenshot vorgestern in einem Telegram-Kanal fand, war meine erste Reaktion: „NEIN. Das ist nicht wahr.“ Es hat aber nur weniger Klicks bedurft, die Originalseiten zu […]

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Junge Mutter erleidet Impfschaden nach BioNTech-Impfung

 
Es ist wieder einmal soweit – die Welt berichtet hinter der Bezahlschranke über Impfgeschädigte. Diesmal wird im Detail über das Schicksal der 42 Jahre alten Nina Stamatov informiert. Sie ist Mutter eines drei Jahre alten Sohnes und Beamtin – kann aber ihren Beruf derzeit, aufgrund ihres Impfschadens, nicht ausüben. Ihre Symptome sind: Zittern, Fieber und Kontrollverlust über ihren Schließmuskel.

Vergangene Woche sei sie eine Nacht im Krankenhaus gewesen, weil ihr Schließmuskel wieder versagte.

Welt

Dank eines Lesers, können wir den kompletten Welt Artikel hier veröffentlichen – möchten aber vorab noch auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam machen: In dem Artikel wird Prof. Schieffer von der Uniklinik Marburg zitiert:

 

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