Seit 5 Tagen gilt die Impfpflicht in der Pflege: die ersten Gesundheitsämter verlangen nun einen Nachweis

Nun gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, seit 5 Tagen und trat am 15.03.2022 in Kraft. Jetzt trudeln bereits die ersten Schreiben bei den Betroffenen ein. Nochmal kurz zur Erinnerung: das sind diejenigen Pflegekräfte und Ärzte die während der Pandemie noch systemrelevant und unverzichtbar waren. Außerdem besteht seit Jahren ein massiver Pflegenotstand und wer zuletzt einmal im Krankenhaus, Altenheim, Notaufnahme war, der weiß, das System massiv überlastet ist und die Androhung von Bußgeldern, das unter Druck setzen und mögliche Entlassungen und Abwanderungen in andere Berufe, führt definitiv zu einer Katastrophe.

 

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