NRW-Datenschutzbeauftragte: 3G-Nachweis und Kontaktdaten – einfach zerreißen reicht nicht!

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW informiert am 23.3. in einer Pressemitteilung:

»Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetztes vom 20. März 2022 entfällt die Verpflichtung zum Nachweis der Impfung, der Genesung oder der Negativ-Testung (3GNachweis) am Arbeitsplatz. „Die aktuellen Lockerungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nehme ich zum Anlass, um auf Fristen für die Löschung der gesammelten Daten hinzuweisen:

Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/nrw-datenschutzbeauftragte-g/

 

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert