Bis November darf Lauterbach Impfstoffe ohne Kennzeichnung und Kontrollen verimpfen lassen – auch abgelaufene

Am 4.4. ist auf norberthaering.de zu lesen:

»Dank der am 25. Mai 2020 völlig geräuschlos von Jens Spahn (Motto:„Wir werden miteinander wahrscheinlich viel verzeihen müssen“ ),erlassenen „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV‑2 verursachten Epidemie“ (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV) gelten allerdings bis 24. November 2022 sehr weitreichende Regulierungserleichterungen für Produktion und Inverkehrbringen von Corona-Impfstoffen. Diese finden sich vor allem in den Pragraphen 3 und 4 MedBVSV.

Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/bis-november-lauterbach/

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