Keine Zwangsgelder in der Pflege
Wir haben in einem Beitrag zu einer Gerichtsentscheidung aus Dresden und Gießen ein Update eingepflegt, welches wir hier nochmal als extra Beitrag veröffentlichen wollen. Bei den beiden Gerichtsentscheidungen in Dresden und Gießen ging es – ganz kurz gesagt – um folgenden Sachverhalt:
Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf.
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