„Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen“, stellte Gesundheitsminister Karl Lauterbach klar.
Ganz im Gegenteil, alles bleibt beim Alten. Darauf hat sich laut tagesschau.de die Koalition verständigt:
»Krisenmaßnahmen sollen weiter möglich sein
Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen demnach weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein. Konkret sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt. Dazu sollen Landesparlamente die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen müssen. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf‑, Genesenen- oder Testnachweise – also Regelungen wie 2G und 3G.
Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können…«
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