BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerde gegen einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ ab

 
Wir haben es schwarz auf weiß: Das Wohl der vulnerablen Gruppe, die der Staat mir dieser Impfpflicht (Nachweispflicht) schützen möchte, überwiegt dem der Pflegekräfte, Ärzte und allen anderen Angestellten und Selbstständigen in diesem Bereich. Die Menschen, die durch eine bedingt zugelassene „Impfung“ (laut Hockertz Gentherapie) geschützt werden sollen, durften bislang rauchen, übergewichtig sein, ungesunde Lebensmittel wie Alkohol konsumieren und nichts an ihren Lebensumständen ändern müssen.

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