INTERESSANTE LINKS
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Einstellungen akzeptierenVerberge nur die BenachrichtigungEinstellungenWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung
Hanfblüten schützen gegen Covid
/0 Kommentare/in Corona /vonEs gibt wirksame Mittel gegen Covid. Auch die Hanfblüte dient als Prophylaxe gegen Covid. Darin enthaltene Wirkstoffe sorgen aber auch für einen leichteren Krankheitsverlauf. Eine weitere Studie, diesmal von der Oregon State University, legt nahe, dass die Hanf-Planze vor einer Corona-Infektion schützt. Hanfblüten dürfte aber nicht nur die Infektionsgefahr vermindern, sondern auch Krankheitsverläufe abschwächen. Bindet […]
Der Beitrag Hanfblüten schützen gegen Covid erschien zuerst unter tkp.at.
Die Erschaffung von Menschenmassen: Ein neues politisches Werkzeug
/0 Kommentare/in Corona /von R.G.vom Brownstone Institut
Versetzen Sie sich in die Lage eines cleveren, machthungrigen Politikers, der vom Gewinnen besessen ist und keinen moralischen Kompass hat. Er lässt die Ereignisse der letzten zwei Jahre in aller Ruhe Revue passieren und sucht nach nützlichen Lehren, wie er seine Karriere und seine Anliegen in Zukunft voranbringen kann.
Welche Erkenntnisse könnte eine solche Person mitnehmen?
Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/vom-kleinen-koenig/
Weiterlesen auf: Die Erschaffung von Menschenmassen: Ein neues politisches Werkzeug
Vom Kleinen König Kalle Wirsch. Nur im Märchen gewinnt er
/0 Kommentare/in Corona /von R.G.https://www.corodok.de/wp-content/uploads/2022/03/kleiner-könig-kalle-wirsch‑1.mp4
»… Die Geschichte wurde als Marionettenspiel der Augsburger Puppenkiste in vier Folgen vom Hessischen Rundfunk verfilmt und erstmals am 8., 15., 22. und 29. November 1970 von der ARD ausgestrahlt…
Kalle Wirsch herrscht als König der Erdmännchen über die fünf Völker der Wirsche… Zoppo Trump, der Anführer der Trumpe, will ihm den Thron streitig machen und fordert ihn zum Zweikampf, da nach Erdmännchenrecht dem Sieger die Königswürde zusteht…
Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/vom-kleinen-koenig/
Vitamin D Studie: Musterbeispiel für unwissenschaftliche Studiendesigns und Auswertungen
/0 Kommentare/in Corona /vonVitamin D ist eine Bedrohung der Profite der Pharmabranche. Es ist ein universelles Hormon – das Sonnen-Hormon – das über 2500 Gene abliest, für das fast alle Zellen des Körpers einen Rezeptor haben und ohne es funktioniert das Immunsystem nicht. Ausreichende Spiegel sind Voraussetzung für die Abwehr von Krebs, von Infektionen und vielen anderen Krankheiten. […]
Der Beitrag Vitamin D Studie: Musterbeispiel für unwissenschaftliche Studiendesigns und Auswertungen erschien zuerst unter tkp.at.
Anlaßlose Tests legen Gesundheitssystem lahm
/0 Kommentare/in Corona /von R.G.Wetten, daß die Ninja vierfach „geimpft“ ist? Und daß niemand krank war?
twitter.com (28.3.)
Die Trolle sind entsetzt. Einige Beispiele:
Das ist eine Ausnahme:
twitter.com (21.3.)
Das gehört nicht direkt zum Thema, macht aber den geistigen Horizont von Ninja deutlich:
twitter.com (27.3.)
Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/anlasslose-tests-gesundheitssystem/
Auch Hessen fällt ab
/0 Kommentare/in Corona /von R.G.hessenschau.de (28.3.)
swr.de (29.3.)
twitter.com (28.3.) Stamp ist stv. Ministerpräsident in NRW
Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/auch-hessen-faellt-ab/
Im Netz kursieren viele Mythen zur allgemeinen Impfpflicht – eine ehemalige Rechtsanwältin klärt auf
/0 Kommentare/in Corona /vonEs ist nicht der erste Gastbeitrag, den die pensionierte Anwältin, die unter dem Pseudonym „Margot Lescaux“ hier auch kommentiert, für uns alle verfasst hat: im Februar hat sie bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts analysiert und für Rechtslaien verständlich dargestellt. Vor einigen Wochen hat sie in einigen Kommentaren, die wir als Beitrag hier veröffentlicht haben, bereits einen Gesetzesentwurf für eine allgemeine Impfpflicht erläutert und außerdem in einem weiteren Beitrag geschildert, wie es insbesondere mit dem Zwangs- und Bußgeld aussieht. In dem Beitrag heute geht es auch wieder um die (eventuell anstehende) allgemeine Impfpflicht in Deutschland. Dort gibt es derzeit nicht nur einen Gesetzesentwurf, sondern mit den unterschiedlichsten Anträgen kommen wir auf insgesamt fünf. Frau Lescaux stellt diese hier vor und fasst die wesentlichen Punkte zusammen:
Abstimmung am 07. April ist wahrscheinlich
Am 7. April 2022 soll im Bundestag über die Corona-Impfpflicht abgestimmt werden. Inzwischen ist die Tagesordnung soweit ergänzt, dass doch davon ausgegangen werden muss, dass am 7. April demnach nicht nur die zweite Lesung stattfinden soll, sondern im Anschluss daran auch bereits die Abstimmungen stattfinden sollen.
Terminiert ist laut Sitzungsplan von 9.00 Uhr morgens bis 10.40 Uhr. Danach steht das Thema Ukrainehilfe auf der Sitzungsordnung. In den Erörterungen zur Tagesordnung heißt es allerdings, dass nach einer 70-minütigen Debatte mit mehreren namentlichen Abstimmungen zu rechnen ist. Dann müsste die „Ukrainehilfe“ eigentlich wegfallen und umterminiert werden. So ist es jedenfalls Stand heute Abend.
Übersicht über die Gesetzesentwürfe und Anträge
Es gibt zwei Gesetzesentwürfe (GE) und drei Anträge (A).
Gesetzesentwurf 1
Der erste Gesetzesentwurf von Abgeordneten der Ampel-Koalition: Drucksache 20/899
betrifft die Impfpflicht bzw. Impfnachweispflicht für alle Erwachsenen ab 18 Jahren. Diesen hatten wir hier bereits erörtert.
Gesetzesentwurf 2
Der zweite Gesetzesentwurf: Drucksache 20/954 wurde eingereicht von einer Gruppe um den Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann (FDP). Er betrifft
eine Impfberatungspflicht für alle nicht geimpften oder nicht-befreiten oder nicht-schwangeren Erwachsenenund eine Impfpflicht für Personen im Alter von über 50 Jahren. Und zwar unter Vorbehalt.
Näheres siehe unten.
Da angeblich keiner der einzelnen Entwürfe zur Zeit mehrheitsfähig sein soll, finden laut Pressemitteilungen wohl zur Zeit Gespräche dahingehend statt, dass man aus diesen beiden Gesetzesentwürfen einen mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag ausarbeiten will.
Weitere Einzelheiten, auch zu den Unterschieden zwischen den beiden Entwürfen, siehe weiter unten.
Dann gibt es drei Anträge, die nicht als Gesetzesvorschlag ausformuliert sind. Diese Anträge sind relativ überschaubar – je einige Seiten – und als Fließtext besser lesbar als ein Gesetzesentwurf. Mit diesen können wir uns näher beschäftigen, wenn einer von ihnen die Stimmenmehrheit bekommen sollte.
Antrag 1 – Drucksache 20/978
Drucksache 20/978 ist ein von der CDU/CSU vorgelegter Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzesentwurf für ein Impfvorsorgegesetz auszuarbeiten. Hier geht es um die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und um die Definition von Kriterien, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bzw für Menschen einer bestimmten Altersschwelle (z.B. ab 50 Jahren) einsetzen soll. Als Sanktionierung soll ein Bußgeld vorgesehen sein.
Antrag 2 – Drucksache 20/680
Drucksache 20/680 ist ein von einer Gruppe um Herrn Wolfgang Kubicki (FDP) vorgelegter Antrag an die Bundesregierung, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die Impfbereitschaft zu erhöhen. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.
Antrag 3 – Drucksache 20/680
Drucksache 20/516 ist ein Antrag von Politikern der AfD dahingehend, dass die Bundesregierung beschließen möge, von Plänen für eine Impfpflicht abzusehen und einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, mit dem die bereits bestehende einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben werden soll.
Zu den beiden Gesetzesentwürfen:
Den Entwurf 1 haben wir hier bereits ausführlich besprochen.
Der Entwurf 2 entspricht in weiten Teilen dem Entwurf 1. Er ist größtenteils wortwörtlich abgeschrieben.
Details bzw. Unterschiede:
Siehe § 20 a auf Seite 12 der Drucksache
Alle Erwachsenen ab 18 Jahren sind verpflichtet, bis zum 15. September 2022 gegenüber ihrer Krankenkasse einen Nachweis vorzulegen. Und zwar entwedereinen Impf- oder Genesenennachweisoder einen Nachweis über eine medizinische Kontraindikation bzw. einen Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft im 1. Dritteloder (abweichend zu GE-1): einen Nachweis über eine „individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus“§ 20 b ab Seite 14:
Hier wird eine Impfpflicht für alle Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres vorgesehen. Diese soll aber nicht schon jetzt bzw. ab einem schon jetzt bekannten Datum in Kraft treten. Sie soll abhängig sein von einem vorher noch gesondert zu treffenden Beschluss des Bundestages auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Impfquoten und Virusvarianten (Details nachzulesen auf Seite 14).
Näheres hierzu steht in den Erläuterungen auf Seite 38 unter „Zu Absatz 1“.Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt ebenfalls bestehen, § 20 c, Seite 15.Wie in GE-1 soll das Gesetz gelten bis zum 31.12.2023 mit Verlängerungsmöglichkeit.Wie in GE-1 ist in § 22 a eine Regelung vorgesehen, nach der durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen zur Erlangung eines gültigen Impf- bzw Genesenennachweises geändert werden können.
Auch hier heißt es sowohl im Gesetzestext als auch in den Erläuterungen auf Seite 42 unter „Zu Satz 1“, dass nur Änderungen vorgenommen werden dürfen, die für die Betroffenen vorteilhaft sind – es dürfen keine strengeren Anforderungen getroffen werden. Über die Auslegung dieser Formulierung ist hier bereits ausführlich diskutiert worden.Wie in GE-1 ist die Verhängung von Bußgeld und von Zwangsgeld vorgesehen, wobei die Höhe des Bußgeldes sich auf bis zu € 2.500,- belaufen kann.
Zwangsgeld und Bußgeld
Zum Zwangsgeld: Ich verweise auf den Vor-Artikel hier im Blog.
Eine betragsmäßige Begrenzung ist nicht vorgesehen.
Das heißt: im Verwaltungsvollstreckungsgesetz steht, dass ein Zwangsgeld bis zu € 25.000,– betragen kann.
Bedeutet das, dass diese Höhe voll ausgeschöpft werden könnte?
Das Bußgeld – bitte den Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld beachten – ist in beiden Gesetzesentwürfen auf bis zu € 2.500,– gedeckelt. Das Zwangsgeld ist nicht gedeckelt.
Aber: In den inzwischen bekannt gewordenen diversen „Handlungsleitenden Anweisungen“ der Landesgesundheitsämter zu der soeben in Kraft getretenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht heißt es,
dass das Bußgeld möglichst bis zur Höhe von € 2.500,– voll ausgeschöpft werden soll.und dass ein Zwangsgeld bis zur Höhe von € 1.500,– verhängt werden kann.
Das bedeutet: Im Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht selbst ist das möglicherweise zu verhängende Zwangsgeld nicht betraglich gedeckelt, wohl aber in den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen.
Das kann ein Hinweis darauf sein, dass auch bei evtl. Inkrafttreten eines Impfpflichtgesetzes das Zwangsgeld, welches also theoretisch bis zu € 25.000,– betragen kann, in einer nachträglichen Verwaltungsanweisung begrenzt werden könnte. Kann sein, muss nicht sein.
Zur Erinnerung: Bußgeld kann pro Ordnungswidrigkeit einmal verhängt werden. Zwangsgeld kann bis zur Erfüllung der Pflicht mehrmals verhängt werden.
Sind Haftstrafen und Zwangsimpfung möglich?
Ersatzzwanghaft oder Erzwingungshaft sind in beiden Gesetzesentwürfen ausdrücklich ausgeschlossen worden. Wer also nicht zahlen kann, nicht zahlen will, wird nicht stattdessen mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe rechnen müssen.
Eine weitere Klarstellung.
Es geistert ein Gerücht durchs Internet, es könnten Haftstrafen oder sogar eine Zwangsimpfung – vollzogen durch körperliche Gewaltanwendung – möglich sein. Dieses Gerücht basiert wohl auf einem Schriftstück des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:
Allgemeine COVID-19-Impfpflicht – Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung.
Dieses datiert vom 3. Dezember 2021. Es handelt sich um ein juristisches Gutachten, in dem allgemein vorgestellt wird, welche Möglichkeiten es im Verwaltungsrecht grundsätzlich gibt, um Maßnahmen zu vollstrecken. Es wird dann auf der letzten Seite dieses Gutachtens noch kurz erörtert, ob insbesondere körperlicher Zwang zur Durchsetzung einer Impfpflicht verhältnismäßig wäre.
Es muss im Internet Artikel gegeben haben, in denen suggeriert wird, diese Erörterungen wären Bestandteil der Gesetzesvorlage.
Das ist nicht der Fall. Jegliche Freiheitsstrafen und erst recht jegliche zwangsweise Verabreichung einer Impfung sind ausdrücklich ausgeschlossen worden.
Irreführender Artikel in der Berliner Zeitung
Inzwischen hat sich auch ein Artikel in der Berliner Zeitung mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes beschäftigt:
In diesem Artikel wird zwar ganz zu Beginn kurz darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Gesetzesentwürfe keinen unmittelbaren Zwang (sprich: körperliche Gewalt) vorsehen. Im weiteren wird aber ausführlichst auf das Gutachten eingegangen, ohne dass z.B am Ende des Artikels noch einmal klargestellt wird, dass alle dort erörterten Möglichkeiten in den Gesetzesentwürfen eben ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Diese weiteren Zwangsmittel – Körperlicher Zwang bzw. Inhaftnahme – sind nicht nur nicht vorgesehen, sie sind ausgeschlossen.
Beide Entwürfe enthalten einen § 54 c „Zwangsmittel“. Es heißt dort:
Zur Durchsetzung …. ist ausschließlich das Zwangsmittel des Zwangsgeldes zulässig.
Das bedeutet, dass im Geltungsbereich der vorgesehenen Impfpflichten von den im Verwaltungsvollstreckungsgesetz §§ 9 – 12 vorgesehenen Zwangsmittel „nur“ das Zwangsgeld angewendet werden darf.
„Unmittelbarer Zwang“ ist ausgeschlossen, weil er durch die Formulierung „ausschließlich … Zwangsgeldes“ ausgeschlossen ist.
Haft ist wortwörtlich ausgeschlossen.
Eine andersartige Entscheidung liegt deshalb eben auch nicht „im Ermessen der Behörde“, wie es in dem BZ-Artikel weiter heißt. Ein behördliches Ermessen kann nur im Rahmen eines Gesetzes erfolgen. Wenn also ein Zwangsgeld vorgesehen ist, hat die Behörde ein Ermessen bei den Fragen – ob / wann / wie.
Ist eine Rechtsfolge oder Maßnahme gar nicht erst vorgesehen, ist insoweit auch kein Raum für Ermessen vorhanden. Eine Behörde kann keine Rechtsfolge hinzuerfinden, die in einem Gesetz nicht vorgesehen oder sogar ausgeschlossen ist.
Dass diese Rechtsfolgen an anderer Stelle im Infektionsschutzgesetz vorgesehen sind, ändert nichts daran. Durch die Gesetzesentwürfe sollen neue Bestimmungen in das IfSG eingeführt werden, die eben so ausformuliert sind, wie oben dargelegt und die deshalb jedenfalls für den Bereich einer „Impfpflicht“ vorrangig wären.
Wir danken Margot Lescaux (wieder einmal) herzlich für die detaillierte und verständliche Auswertung, die sicherlich viel Zeit in Anspruch genommen hat und gewiss vielen Lesern Licht ins Dunkel bringt.
Abonniert gerne den Telegram Kanal – Corona ist nicht das Problem, dort könnt ihr euch noch umfangreicher als hier auf dem Blog informieren.
Quelle
Deutschland auf Kurs Richtung Impfpflicht
/0 Kommentare/in Corona /vonNächste Woche wird in Deutschland über die Impfpflicht abgestimmt. SPD und Grün sind weiter völlig gewillt, eine allgemeine Impfpflicht umzusetzen. Der Bundestag wird entscheiden, dort wird gerade heftig lobbyiert. Obwohl immer mehr Länder das politische Covid-Theater für beendet erklärt haben, debattiert der Deutsche Bundestag weiterhin eine Impfpflicht. Ganz vorne: Karl Lauterbach, der eine gesetzliche Impfpflicht […]
Der Beitrag Deutschland auf Kurs Richtung Impfpflicht erschien zuerst unter tkp.at.
Dr. Peter McCullough über falsche Behauptungen zu Corona, Covid und der Pandemie
/0 Kommentare/in Corona /vonSeit zwei Jahren werden Unwahrheiten über Corona, Covid und die Pandemie verbreitet. Im Grunde genommen sind es nur einige wenige Lügen, die das Fundament für den Rest bilden. An einigen davon waren maßgeblich Deutsche beteiligt – die Bezeichnung Wissenschaftler versagt sich von selbst. Der US-Wissenschaftler, Arzt und Kardiologe Dr. Peter McCullough der einige der meistzitierten […]
Der Beitrag Dr. Peter McCullough über falsche Behauptungen zu Corona, Covid und der Pandemie erschien zuerst unter tkp.at.
Medizin korrumpiert durch Big Pharma, falsche Regulierung und Kommerzialisierung der Universitäten
/0 Kommentare/in Corona /vonSchon im Laufe des vorigen Jahrhunderts haben Pharmaunternehmen immer mehr Einfluss auf die Medizin und die medizinische Forschung erhalten. Ältere Ärzte sind noch in der Lage eine Diagnose durch Tasten und Auskultieren zu erstellen. Jüngere Ärzte versuchen das erst gar nicht mehr, sie schauen lieber in den Computer was die „Leitlinien“ verlangen oder ordnen teure […]
Der Beitrag Medizin korrumpiert durch Big Pharma, falsche Regulierung und Kommerzialisierung der Universitäten erschien zuerst unter tkp.at.