100 Mio Euro in neun Monaten – Die Pandemie der Profiteure

Das Land Tirol hat am 24. Jänner 2022 der Novatium GmbH einen Auftrag über 97,93 Mio Euro erteilt, um in den Monaten April bis Dezember 2022 die Labor- und Logistikleistungen zur PCR Testung der Tiroler Bevölkerung auf SARS-Cov-2 bereit zu stellen. Zu bereitstellen heißt, die 98 Mio Euro fließen auf alle Fälle. Egal ob die […]

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Kriminalisierung normaler Bürger und Hausdurchsuchungen: zwei wichtige Urteile zum Thema Maskenatteste

Wir wurden vielfach gefragt, was denn auf dem Blog los sei, es wäre so still. Wie bereits hinlänglich bekannt, werden Ärzte, die Atteste zur Befreiung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Menschen mit gesundheitlichen Problemen ausstellen verfolgt.
Es werden aber auch die Menschen verfolgt, welche diese vorgezeigt haben. Jetzt kann man sagen, wieso zeigt man dieses Attest vor? Darauf kann man antworten, weil man sich dieses Attest dafür ausstellen hat lassen, um aufzuzeigen, dass man diese Maskenpflicht für sich nicht umsetzen kann, weil dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Was tut der Staat mit solchen Menschen, die solch ein Attest beispielsweise einem Polizisten auf einer Versammlung in der U-Bahn oder am Bahnhof vorzeigen?
Je nach Bundesland werden Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen durchgeführt, um diese Atteste sicherzustellen. In weiteren Schritten werden Bußgeldverfahren eingeleitet, die bei nicht Zahlung durch einen Widerspruch so gut wie nie zur Einstellung führen, sondern die betroffenen Personen zu Gericht laden.
Das ist nicht nur nervlich sehr aufreibend, weil man vorab gut überlegen sollte, was man wie dem Richter, – welcher wirklich willkürliche Entscheidungen trifft, (und hierbei lassen wir uns aus Erfahrung auch nichts mehr anderes erzählen) – schildert. Einen Anwalt kann man schon nehmen, aber der kostet, weil er ja laut Gebührenordnung verpflichtet ist, ein Honorar zu verlangen, hunderte von Euro.
Wenn hier von Anwälten (gerade aus der Liste der Anwälte für Aufklärung) Gebühren für Briefe im Cent Bereich erhoben werden, dann stellen wir uns an dieser Stelle die Frage, wo fängt solidarische Gemeinwohlarbeit an?Wir wurden vielfach gefragt, was denn auf dem Blog los sei, es wäre so still. Wie bereits hinlänglich bekannt, werden Ärzte, die Atteste zur Befreiung zum Tragen eines Mund-Nasen,-Schutzes bei Menschen mit gesundheitlichen Problemen ausstellen verfolgt.
Es werden aber auch die Menschen verfolgt, welche diese vorgezeigt haben. Jetzt kann man sagen, wieso zeigt man dieses Attest vor? Darauf kann man antworten, weil man sich dieses Attest dafür ausstellen hat lassen, um aufzuzeigen, dass man diese Maskenpflicht für sich nicht umsetzen kann, weil dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Wir können für uns festhalten, dass Anwälte in dieser Pandemie definitiv nicht die Verlierer sind, sondern diejenigen Personen, welche sich versuchen zu wehren und denen unsummen an Euro aus den Taschen von Anwälten gezogen werden, welche ja leider nur nach der Gebührenordnung agieren.

Ist der Staat aber nicht mit einem Bußgeldverfahren zufrieden, dann folgt prompt (zwei Jahre nach der eigentlichen „Tat“) ein Strafverfahren.
Hört sich im ersten Moment gar nicht so schlimm an.
Wenn damit aber gemeint ist, dass die Existenz ruiniert werden soll, weil man nicht nur eine Haftstrafe ertragen soll, sondern auch im Raum steht, dass man zukünftig als vorbestraft gelten soll, dann stellt man sich die Frage, wie in Deutschland Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und viele weitere schlimme Dinge entstehen können. Denn schließlich scheint der Staat massive Ressourcen für solch ein Vorgehen auf einmal aus dem Nichts aufbringen zu können.
An dieser Stelle können wir nur jede Person, die schweigend zustimmt, indem sie mit macht auf das Schärfste verurteilen und Ausreden zählen für uns nicht mehr!

Das muss man sich vergegenwärtigen, ein normaler Bürger, der fleißig seine Steuern zahlt, nie im Berufsleben krank war und der deutschen Wirtschaft 24/7 zur Verfügung steht, wird vom eigenen Staat verfolgt und kriminalisiert.

Über das Schweigen des Großteils des Bevölkerung können wir uns im Team täglich nur wundern und bitten an dieser Stelle einfach nur um Verständnis, dass wir unsere Gedanken und Einstellung zu diesem Land inklusive Bevölkerung massiv überdenken müssen.
Nach wie vor steht für uns fest, wir werden uns, so lange wir die Mittel haben wehren, denn Unrecht wird nicht besser, weil der Großteil mit macht.

Im Weiteren geben wir hier zwei Urteile wieder, die für politisch Verfolgte, weil sie Maskenatteste genutzt haben, von großer Relevanz sein könnten.

Verfolgung des Mediziners Weber aus Hamburg

Erschütternd sind die Schilderungen von Dr. Walter Weber aus Hamburg. Wir haben davon berichtet, dass er und viele andere vor dem Paul-Ehrlich Institut demonstriert haben (hier der Beitrag dazu). Dabei hielt er eine Rede und beschreibt, dass er am nächsten Tag eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste. 15 Polizisten mit Waffe und schusssicherer Weste durchsuchten sein Haus. Das ganze wurde von einem Amtsrichter, wegen zehn Maskenattesten, unterschrieben.

Das ganze war von einem deutschen Amtsrichter unterschrieben wegen 10 Maskenattesten. Wegen 10 Maskenattesten, also Befreiung von Masken, wird bei einem deutschen Arzt eine Hausdurchsuchung richterlich angeordnet.

Dr. Walter Weber

Menschen die sich dieser Tage für demokratische Grundwerte und Freiheit einsetzen, werden von diesem Staat verfolgt. Menschen die Maskenatteste benutzen, weil sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können, werden ebenfalls verfolgt und eingeschüchtert.

Am Beispiel von Hamburg kann man derzeit gut sehen, wie radikal der Staat (Politiker) gegen das eigene Volk vorgeht.

Dr. Walter Weber Mitgründer von „Ärzte für Aufklärung“ hält eine Rede vor dem Bundesministerium für Gesundheit am 30.09.2022 in Berlin:

Aktuelle Gerichtsurteile

RAin Ringeisen

Freispruch vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen angeblichem Gebrauch eines falschen Maskenattests gemäß § 279 a.F. StGB

Gegen meinen Mandanten war ein Strafbefehl erlassen worden wegen angeblichem Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (hier Maskenattest von Dr. Walter Weber aus Hamburg).

Ich hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, es kam zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Frankfurt. Letzte Woche Dienstag wurde mein Mandant freigesprochen.

Das streitgegenständliche Attest enthielt die Diagnose einer sog. „CO2 Vergiftung durch die Maske“. Dieses war fernmündlich sowie per
E-Mail, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt erstellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Diagnose abgestritten: „diese Diagnose läge außerhalb der wissenschaftlichen Erkenntnisse.“
Daher wurde die Ärztin meines Mandanten als Zeugin geladen. Sie hatte ein weiteres Attest zur Maskenbefreiung ausgestellt, nachdem meinem Mandanten das erste Attest durch die Polizei abgenommen worden war.

Die Zeugin bestätigte typische Beschwerden einer Hyperkapnie und Hypoxie (erhöhter Gehalt an Kohlendioxid (CO2) im Blut) wie zum Beispiel Luftnot, Kopfschmerzen, Schwindel sowie andere Symptome, welche mein Mandant bereits dem Gericht ausführlich geschildert hatte.
Trotz Aussage der Ärztin, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für meinen Mandanten.

Ich habe auf Freispruch plädiert unter Hinweis auf das Urteils des Bayerischen Ober Landesgerichts vom 18.07.2022 (Az. 203 StRR 179/22), wonach ein Attest nicht unrichtig ist, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat. „Für die Richtigkeit eines Maskenbefreiungsattestes sei entscheidend, ob die geschilderten Symptome tatsächlich vorliegen. Auch das Beweismittel einer nachträglichen amtsärztlichen Untersuchung sei nicht geeignet, um den Gesundheitszustand der Angeklagten rückwirkend zum Tatzeitpunkt sicher festzustellen und daraus den Schluss zu ziehen, dass die Angeklagte die von ihr vorgetragenen Beschwerden ursprünglich nicht gehabt hätte. Dies gilt unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.“
Das Urteil hatte ich bereits vor meinem Plädoyer zitiert, welches weder dem Gericht, noch der Staatsanwaltschaft bekannt war.

Die Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor. Ich gehe davon aus, dass sich das Amtsgericht Frankfurt an dem OLG Urteil aus Bayern orientieren wird.

Sobald es mir vorliegt, werde ich mich wieder melden.

PS: mein Eindruck von der Befragung durch die STA war schlicht und ergreifend, dass man unbedingt vermeintliche Maskenverweigerer etc. bestrafen will. Ich hatte den Eindruck, dass ein „QD-Fragenkatalog“ abgearbeitet werden muss. In beiden Terminen waren die Vertreter der STA die einzigen Personen, welche eine FFP 2 Maske trugen.

15.08.2022 Telegram

Urteil zum Freispruch vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen angeblichem Gebrauch eines falschen Maskenattests gemäß § 279 a.F. StGB

Gegen meinen Mandanten war ein Strafbefehl erlassen worden wegen angeblichem Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (hier Maskenattest von Dr. Walter Weber aus Hamburg).

Ich hatte am 15.08.2022 bereits einen Post dazu gemacht, indem ich den Sachverhalt geschildert hatte.

Jetzt liegt mir das Urteil vor, das ich anonymisiert veröffentliche.

Ich habe auf Freispruch plädiert unter Hinweis auf das Urteils des Bayerischen Ober Landesgerichts vom 18.07.2022 (Az. 203 StRR 179/22), wonach ein Attest nicht unrichtig ist, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat.

Das Urteil des Bayerischen OLG kommt in den Amtsgerichten an.

Urteil Ringeisen: Freispruch vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen angeblichem Gebrauch eines falschen Maskenattests gemäß § 279 a.F. StGB

Urteil Bögelein mit Pressemitteilung:

Quelle

Sterbealter sinkt an beiden Spitzen der Impfkampagnen

Der Physiker der hier auf dem Blog unter der Pseudonym archi.medes schreibt, hat einen neue Beitrag verfasst, den wir heute hier veröffentlichen.

In meinem früheren Corona-Blog-Gastbeitrag habe ich das mittlere Sterbealter in Deutschland schon einmal analysiert [8] mit Daten bis April 2022. Diese Analyse ist das Update mit neuen Zahlen bis 2022 Kalenderwoche 36.

Ein tiefes und breites Sommertal 2021 und eine tiefe Kerbe Ende 2021 treten zeitgleich mit dem Berg der Erst- und Zweit-“Impfung“ bzw. mit der Booster-Spitze auf. Ein niedrigeres mittleres Sterbealter zeigt an das verhältnismäßig mehr jüngere Personen verstorben sind als zu normalen Zeiten. Das ist als Alarmsignal zu werten, das kompetente und im Interesse der Bevölkerung handelnde Verantwortliche zum sofortigen Stopp der offenbar lebensgefährlichen „Impf“-Kampagne veranlassen würde.

Die Ergebnisse sind mit und ohne Normierung der Sterbefallzahlen auf die Altersstruktur der Bevölkerung von 2016 identisch.

Mittleres Sterbealter

Auf Basis der von Destatis veröffentlichten wöchentlichen Sterbefallzahlen von Deutschland für Altersklassen kann das mittlere Sterbealter errechnet werden. Dieses durchschnittliche Sterbealter steigt mit der Zeit in einem linearen Trend an (Steigung 0,154 Jahre je Jahr, Standardabweichung 0,38 Jahre). Diesen Trend habe ich berechnet von 2016 bei Ende 2019, also einem Zeitraum ohne ungewöhnliche Störungen wie „Corona“ oder experimentelle „Impfungen“, und fortgeschrieben bis über Mitte 2022.

 

Abb.1 Dieses mittlere Sterbealter ist hier erst ab 2016 dargestellt für eine bessere Zeitauflösung. Die Steigung (0,154 Jahre je Jahr) ist bei der Trendberechnung von 2016 bis Ende 2019 nahezu gleich mit der Steigung beim Trend ab 2012 (0,16 Jahre je Jahr), den ich in [8] gewählt hatte.

Es treten nahezu jedes Jahr Winterberge auf, da ältere und dadurch oft anfälligere Personen häufig im Winter versterben (Erkältungs-/Grippewellen), mit braunen Dreiecken markiert.

Genauso typisch sind die Sommer-Täler, da der Tod den älteren Teil der Bevölkerung im vorhergehenden Winter ausgedünnt hat (der Ernte-Effekt), so daß im Sommer anteilig mehr jüngere Leute versterben.

Zur zeitlichen Orientierung sind die beschönigend „Impfungen“ genannten experimentellen Gen-Spritzen je Woche eingezeichnet. In sehr guter zeitlicher Übereinstimmung mit dem ersten relativ breiten Berg der Erst- und Zweitimpfungen im Sommer 2021 ist das Sommer-Tal 2021 tiefer als im Vergleich mit den Vorjahren zu erwarten. Ebenso scheint die Spitze des ersten Boosters um den Jahreswechsel zu 2022 eine tiefe Kerbe in das mittlere Sterbealter geschlagen zu haben wenn man den realen Verlauf mit einem typischen Winterberg, punktiert eingezeichnet, vergleicht. Diese tiefe Kerbe tritt aber auch auf wenn man nur mit den schwachen Grippewellen wie Anfang 2019 und Anfang 2020 vergleicht.

Ein niedriges mittleres Sterbealter könnte einerseits auftreten, wenn weniger ältere Personen versterben. Das ist aber auszuschließen, denn die Zahl älterer Personen wächst, und die Zahl der Sterbefälle in den älteren Bevölkerungsgruppen sinkt nicht [4]. Naheliegender ist, daß das hier zweimal beobachtete niedrige mittlere Sterbealter dadurch zustande kommt, daß verhältnismäßig mehr jüngere Personen verstorben sind als normal, und das in zwei Fällen zeitgleich mit den „Impfungen“. Das ist ein Alarmsignal, das kompetente und im Interesse der Bevölkerung handelnde Verantwortliche zum sofortigen Stopp der offenbar gefährlichen „Impf“-Kampagnen veranlassen würde.

Möglicher Einfluß der Altersstruktur der Bevölkerung

Bisher habe ich die Rohdaten direkt verwendet. Der Altersaufbau der Deutschen Bevölkerung ist durch Weltkriegsfolgen und Babyboomer stark strukturiert, und in den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung beträchtlich gealtert. Daher stellt sich die Frage, ob und wie sich das mittlere Sterbealter bei unveränderter Altersstruktur entwickelt hätte.

Destatis liefert auch die Bevölkerungsdaten (Zahl je Jahrgang) mit Jahresauflösung seit 1950, und ich habe die Alterspyramide und deren Verschiebung mit der Zeit in [4] dargestellt. Damit konnte ich das mittlere Sterbealter normiert auf den Altersaufbau der Bevölkerung des Jahres 2016 berechnen und das Ergebnis als orangefarbene Linie hier einzeichnen:

 

Die Steigung des Trends des normierten mittleren Sterbealters ist hier mit minus 0,01 Jahren je Jahr sehr klein. Bei unveränderter Altersstruktur der Bevölkerung wäre das mittlere Sterbealter also fast konstant geblieben! Gemessen am normierten mittleren Sterbealter sehen wir keinen Fortschritt durch bessere medizinische Versorgung oder gesündere Ernährung.

 

Die Struktur (Winterberge, Sommertäler) bleibt mit Ausnahme der Steigung des Basistrends identisch. Das ist noch besser zu erkennen wenn man die Differenzen zum Basistrend berechnet. Diese Abweichungen vom Trend sind als orangefarbene und blaue Linien eingezeichnet und nahezu deckungsgleich:

Zur Glättung der starken Woche-zu-Woche Schwankungen habe ich die fünf-Wochen-gleitenden Durchschnitte (GD5) für die Abweichung des mittleren Sterbealters in Schwarz und der „Impfungen“ in Rot dargestellt. So werden die ungewöhnliche Tiefe und Breite des Sommertals 2021 zeitgleich mit dem „Impfberg“ und die Kerbe Ende 2021 in Korrelation mit der „Impfspitze“ noch besser erkennbar.

Das Alarmsignal sinkendes mittleres Sterbealter in engem zeitlichem Zusammenhang mit den „Impfungen“ wird somit auch von der altersnormierten Zahlen bestätigt.

Zusammenfassung

Das mittlere Sterbealter in Deutschland zeigt ein ungewöhnlich tiefes und breites Sommertal in 2021 und eine tiefe Kerbe Ende 2021 jeweils zeitgleich mit den „Impf“-Kampagnen. Der Effekt tritt gleichermaßen auf in den Rohdaten direkt wie auch in den bevölkerungsnormierten mittleren Sterbefallzahlen, die diese an die Alters-Struktur der Bevölkerung des Jahres 2016 angleichen.

Ein niedrigeres mittleres Sterbealter zeigt an daß verhältnismäßig mehr jüngere Personen verstoben sind als normal, und das zeitgleich mit den „Impfungen“. Das ist ein Alarmsignal, das bei kompetenten und im Interesse der Bevölkerung handelnden Verantwortlichen zum sofortigen Stopp der lebensgefährlichen „Impf“-Kampagne führen würde.

Pdf-Version

Weitere gute Zusammenstellung der Fakten zu „Corona“:
7. Argumente sowie 81 Wissenschaftler schreiben erneut 69 Seiten Brief an Abgeordnete und Konsortium aus 81 Wissenschaftlern zerpflückt Impfpflicht

Quelle

Mainstream Post-Vacc-Syndrom: Ein Strauß von 4-5 Symptomen gleichzeitig

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YouTube fördert WHO-Pharmalobby und zensiert wirksame Behandlung und Kritik

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Verschwörungstheorie zum „Omikron-Booster“

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