Das Weinen des Stephan Weil

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»Bis einschließlich den 2. April gilt die aktuelle Corona-Übergangs-Verordnung, danach entfallen leider die meisten Maßnahmen. Ein Aufrechterhalten des bisherigen Schutzstandards ist dann infolge der Neufassung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. März nicht mehr möglich.

Im Gegenteil: ab dem 3. April kann das Land nur noch in wenigen Bereichen sehr niedrigschwellige Maßnahmen verbindlich anordnen…

Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/das-weinen-stephan/

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