Dr. Weikl äußert sich zu seinem „Maskenattest-Prozess“

 
Dr. Weikl äußert sich jetzt etwas ausführlicher in einem Video zu dem Gerichtsurteil, zum sog. „Maskenattest-Prozess“ vom 02.05.2022 vor dem Amtsgericht /Schöffengericht Passau (wir haben bereits hier, hier, hier und hier berichtet). Ein Arzt entscheidet sich aufgrund der wissenschaftlichen Faktenlage dazu, seinen Patienten ein Attest auszustellen, um diese vor gesundheitlichen Schäden zu schützen und begründet dies ausführlich vor Gericht.

Das Ergebnis sind 20 Monate auf Bewährung, eine Strafe von 50.000 Euro und ein teilweises Berufsverbot (keine Maskenatteste mehr ausstellen zu dürfen). Der Oberstaatsanwalt Walter Feiler forderte 2,5 Jahre ohne Bewährung.

 

Weiterlesen auf: Quelle

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert