Dr. Weikl äußert sich zu seinem „Maskenattest-Prozess“
Das Ergebnis sind 20 Monate auf Bewährung, eine Strafe von 50.000 Euro und ein teilweises Berufsverbot (keine Maskenatteste mehr ausstellen zu dürfen). Der Oberstaatsanwalt Walter Feiler forderte 2,5 Jahre ohne Bewährung.
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