EU-Server war überlastet
Bis heute noch kann noch Einspruch gegen die VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3.2. erhoben werden, die die Gültigkeit des „digitalen COVID-Zertifikats der EU“ um 12 Monate verlängern soll. In den letzten Tagen war es nicht möglich, das zu tun. Im Augenblick geht es wieder: ec.europa.eu.
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