Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Verbot öffentlicher Veranstaltungen rechtswidrig

Eine Pressemitteilung des Gerichtshofs vom 15.3. informiert:

»Allgemeine Anti-COVID-Maßnahmen, die öffentliche Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum verbieten, verstoßen gegen die Konvention

In der Rechtssache Communaute genevoise d’action syndicale (CGAS) gegen die Schweiz (Antrag Nr. 21881/20) beschwerte sich die klagende Vereinigung darüber, dass ihr nach der Verabschiedung von Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 das Recht auf Organisation und Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen entzogen wurde. [..]

Weiterlesen: https://www.corodok.de/europaeischer-gerichtshof-menschenrechte/

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