Von wegen „Freedom Day“ – Schön weiter Maske!
Arbeitsminister Heil legt Entwurf für „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ vor
Im Großraumbüro, der Fabrikhalle und anderen Innenräumen sollen für Beschäftigte auch nach dem 20. März Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten. Das sieht der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Corona-Arbeitsschutzverordnung für eine Übergangszeit bis 25. Mai vor. Arbeitgeber sollen demnach weiterhin zweimal die Woche einen Corona-Schnelltest anbieten und die Masken bereitstellen.
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