Inzwischen wurden 5.297 Anträge auf Versorgung von Impfgeschädigten gestellt – Ende Mai waren es noch 3.200 Anträge

Die FAZ berichtet über Impfschäden und in gewohnter Weise natürlich hinter einer Bezahlschranke. Zwei weitere Medien wie Heidelberg 24 und die Kreiszeitung greifen es in abgespeckter Version auf. Ist das Ziel dabei, dass man am Ende sagen kann, man hätte davon berichtet?

Veritable Impfschäden, bei denen die Betroffenen über einen längeren Zeitraum gesundheitlich beeinträchtigt werden, sind ausgesprochen selten – doch sie kommen vor, und die Zahl der festgestellten Impfschäden ist nach Recherchen der F.A.Z. zuletzt deutlich gestiegen.

FAZ

Die FAZ greift auf, dass bundesweit bislang nur 160 Fälle an Impfschäden bei der Corona-„Impfung“ anerkannt wurden. In dem ersten Teaser heißt es nüchtern, dass die Zahl der Anträge gestiegen wären, die Zahl wird dabei aber nicht genannt. Vermutlich will man niemanden verunsichern oder gar von der 4./5. Spritze abhalten. Weiter heißt es dort, dass aber nur jeder 10. Antrag erfolgreich ist.

Wer Schadensersatz will trägt die Beweislast

Interessant wie die FAZ dann schreibt, dass die Versorgungsämter in den einzelnen Bundesländern ca. 160 Impfschäden festgestellt haben. Wir stellen uns die Frage, ab wann berichtet ein Journalist oder Medium eigentlich neutral? Wirklich immer erst dann, wenn man selbst betroffen ist? Siehe Welt Journalistin – wobei der aktuelle Artikel „Die falschen Horrorzahlen der AfD“ dieser Journalistin zu denken gibt (hinter Bezahlschranke). Wir möchten nochmal explizit auf unseren hierzu veröffentlichten Beitrag hinweisen und aufzeigen, wie schwer es ist einen Impfschaden zu beweisen. Denn nicht wie die FAZ behauptet, stellt der Staat fest man habe einen, nein man muss diesen irgendwie selbst nachweisen können.

Was ist laut dem RKI ein Impfschaden?

[…] die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.

Weiter heißt es in dem Artikel:

Die gesundheitliche Schädigung muss mindestens sechs Monate lang andauern; in der Regel bestätigen Gutachter, dass die Erkrankung in direktem Zusammenhang mit der Impfung steht. Je stärker der Betroffene erkrankt ist, desto mehr Geld zahlt der Staat. Mindestens übernimmt er die Behandlungskosten, bei schwerwiegenden Fällen zahlt er bis zu 854 Euro pro Monat – auch an Hinterbliebene, sollte die Person infolge der Impfung verstorben sein.

Jeder kann sich also ausrechnen, dass jemand mit einem Impfschaden und Pflegegrad 5 bei 854 Euro sicherlich richtig große Sprünge macht. Mal davon abgesehen, dass das Leben gewiss nicht mehr so lebenswert ist, wie es vor dem Impfschaden einmal war. Hamburg hat bei der Abfrage der FAZ übrigens nur eine Spanne angegeben – aus Datenschutzgründen. Wie hier der Datenschutz tangiert werden kann ist uns ein Rätsel.

Wir fassen zusammen:

Ende Oktober gingen ca. 5.297 Anträge ein.

Ende Mai waren es ca 3.200 Anträge.

Jeder dritte Fall, insgesamt 1.358, wurde von den Behörde bis Ende Oktober geprüft.

Nur jeder 10. Antrag war erfolgreich.

Auf 1.150 Ablehnung kommen mindestens 436 Widerspruchsverfahren (nicht alle Bundesländer konnten Angaben machen).

In Bayern sind ca. acht Klagen anhängig (wir haben berichtet).

Quelle

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