Buß- und Zwangsgelder für nicht geimpfte Pflegekräfte sind unzulässig

23. 06. 20222 | In Bestätigung der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 22.6. unanfechtbar entschieden, dass es für Pflegekräfte keine Impfpflicht gibt und es deshalb auch keine Zwangsmaßnahmen und Strafen gegen Personen geben kann. Belastet durch die „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ ist nur die Einrichtung und das Unternehmen. 

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