Post vom Gesundheitsamt – was nun?
Wir möchten hier einen Beitrag einer Krankenschwester veröffentlichen, welcher eine Sammlung von Musterbriefen, hilfreichen Videos mit der Beantwortung konkreter Fragen und verschiedene Vorgehensweisen beinhaltet. Wer sich aus dem Gesundheitswesen vernetzen möchte, findet hier auf der Seite entsprechende Anlaufstellen.
Viele erhalten nun langsam die Schreiben von den Gesundheitsämtern, hier haben sich bereits einige Rechtsanwälte die Mühe gemacht, ein paar Schreiben – die immer individuell im Einzelfall eingesetzt werden müssen – für jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Am Ende des Beitrags habe ich euch die Dokumente zum Download eingefügt.
Auf mich erweckt es den Eindruck, dass man so oder so dabei nicht herum kommt einen Anwalt einzuschalten, der sich am Ende seine Tätigkeit wohl vergüten lässt. Damit komme zumindest ich zu dem Schluss, dass sich in Deutschland eben derjenige, der sich dies finanziell erlauben kann, gegen derartige Willkür wehren kann. Alle anderen fallen dabei einfach hinten runter. Dass Anwälte in dieser Pandemie nicht die Verlierer sind, sollte wirklich jedem bewusst geworden sein.
Ein Mittel, welches ich an dieser Stelle empfehle, ist kollektiv die Arbeit niederzulegen. Inzwischen hat man aufgrund des Pflegenotstands diese Machtposition inne und sollte sie nutzen. Denn nur so werden sich die generellen Bedingungen in der Pflege ändern. Wer weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich nichts verändert.
Nachfolgend nun einige Musterschreiben, wobei ich hier der Argumentationsweise von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ mit dem 124 Seiten Gutachten durch Prof. Volker Boehme-Neßler, am ehesten mein Vertrauen schenken würde. Bei einer Anhörung – wenn ich mich dieser Schikane weiter ausliefern lassen möchte – würde ich neutral, ohne auf die Impfung und deren Wirksamkeit an sich einzugehen, darauf hinweisen, wieso ich für den Betrieb relevant bin.
Das Video von RA Croset finde ich sehr gelungen, er erläutert im Detail anhand eines Schreibens aus Hannover, wie dieses einzuordnen ist. Aber Vorsicht: auch dies stellt nur eine einzelne Rechtsauffassung dar.
Die beiden Musterschreiben von RA Ludwig und RAin Röhring erwecken bei mir den Eindruck, man möchte lediglich auf Zeit spielen. Aber sind wir ehrlich: der Großteil – so wie dieser auch Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, bezahlt – wird den Aufforderungen nachkommen. Nachfolgend nun eine kurze Zusammenfassung aller hier zur Verfügung gestellter Videos und Dokumente, die ihr am Ende dann zum Download findet.
Rechtsauffassungen einzelner Anwälte
In einem Aufklärungsvideo geht der RA Ludwig auf die Datenschutzgrundverordnung ein, welche bei den Aufforderungen von Gesundheitsämtern beachtet werden müssen. Weiter geht er darauf ein, dass derzeit noch strittig ist ob die Aufforderung, Dokumente zu übersenden, ein Verwaltungsakt ist oder zumindest eine Vorbereitung zu einem Verwaltungsakt. Wobei er darin selbst einen Verwaltungsakt sieht, was dazu führt, dass man andere Handlungsmöglichkeiten hat.
RAin Röhring thematisiert in ihrem Musterschreiben einen Aufklärungsbogen vom Januar 2022 aus den USA und geht weiter darauf ein, dass dabei auf Amtswegen ermittelt werden muss.
Außerdem findet ihr in dem Beitrag ein Musterschreiben von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, in diesem wird Bezug auf das Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, genommen. In dem Musterschreiben wird auf die Bundesverfassungsbeschwerde eingegangen und dass es hierbei noch keine Entscheidung beim Hauptverfahren gibt.
Ein weiteres ähnliches Schreiben ist unter dem Reiter „Dokument (Verfasser unbekannt)“ zum Download eingefügt.
Von RA Tietje wurde offensichtlich unautorisiert ein Schreiben veröffentlicht, zu finden war es bislang bei RAin Röhring, es wird darum gebeten dieses nicht zu nutzen, da dieses fallbezogen erstellt wurde!
Auch das Thema Rechtsbehelfsbelehrung wird durch zwei Anwälte aufgegriffen: Das betrifft wohl überwiegend die Betroffenen in den Bundesländern Bayern, NRW und Niedersachsen, laut RAin Rohring.
Außerdem findet ihr 4 weitere Videos zu der Rechtsauffassung, unterschiedlicher Bereiche – also Fragen von Betroffenen – zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht, von RA Mauritz.
Die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski (ich habe hier davon berichtet) ist weiterhin, auch wenn andere Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen wurden, im Rennen. Es ist korrekt, dass die meisten der Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richtern des 1. Senats angekommen.
RA Hannig äußert sich in einem aktuellen Video und spricht an, dass der allgemeine Weg mit seiner Verfassungsbeschwerde (es geht hier nicht um die von RA Lipinski) nicht zur Entscheidung angenommen wurde. In dem Video geht es nun darum, dass sich jeder individuell wehren muss. Er stellt 2 Musterschreiben, einmal für den Arbeitgeber und ein weiteres für das Gesundheitsamt, zur Verfügung – inhaltlich sind beide gleich. Im Allgemeinen geht es in dem Schreiben um die Erfassung personenbezogener Daten.
Gerne möchte ich euch noch ein Video von RA Croset zur Verfügung stellen, er geht im Detail auf ein Schreiben aus der Region Hannover ein. Für den Zuschauer erläutert er die einzelnen Textpassagen, sehr verständlich.
Ihr findet außerdem die wesentlichen Argumente, medizinisch und rechtlich, gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, ebenfalls von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“. Den Handlungsleitfaden von „Klinikpersonal steht auf“ ist ebenfalls zum Download verfügbar.
Wichtig ist, alle Schreiben durchlesen und auf die eigene Position anzupassen und eventuelle nötige Korrekturen vorzunehmen. Teilt mir gerne in den Kommentaren mit, welche Schritte ihr eingeleitet habt und was eure nächsten Wege sein werden.
Sollten hier wichtige Musterschreiben, Artikel, andere Hilfestellungen oder auch Videos fehlen, schreibt uns gerne eine E-Mail (info@corona-blog.net) oder hinterlasst einen Kommentar unter dem Beitrag, wir ergänzen dieses dann gerne.
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