Post vom Gesundheitsamt – was nun?

Wir möchten hier einen Beitrag einer Krankenschwester veröffentlichen, welcher eine Sammlung von Musterbriefen, hilfreichen Videos mit der Beantwortung konkreter Fragen und verschiedene Vorgehensweisen beinhaltet. Wer sich aus dem Gesundheitswesen vernetzen möchte, findet hier auf der Seite entsprechende Anlaufstellen.

Viele erhalten nun langsam die Schreiben von den Gesundheitsämtern, hier haben sich bereits einige Rechtsanwälte die Mühe gemacht, ein paar Schreiben – die immer individuell im Einzelfall eingesetzt werden müssen – für jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Am Ende des Beitrags habe ich euch die Dokumente zum Download eingefügt.

Auf mich erweckt es den Eindruck, dass man so oder so dabei nicht herum kommt einen Anwalt einzuschalten, der sich am Ende seine Tätigkeit wohl vergüten lässt. Damit komme zumindest ich zu dem Schluss, dass sich in Deutschland eben derjenige, der sich dies finanziell erlauben kann, gegen derartige Willkür wehren kann. Alle anderen fallen dabei einfach hinten runter. Dass Anwälte in dieser Pandemie nicht die Verlierer sind, sollte wirklich jedem bewusst geworden sein.
Ein Mittel, welches ich an dieser Stelle empfehle, ist kollektiv die Arbeit niederzulegen. Inzwischen hat man aufgrund des Pflegenotstands diese Machtposition inne und sollte sie nutzen. Denn nur so werden sich die generellen Bedingungen in der Pflege ändern. Wer weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich nichts verändert.

Nachfolgend nun einige Musterschreiben, wobei ich hier der Argumentationsweise von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ mit dem 124 Seiten Gutachten durch Prof. Volker Boehme-Neßler, am ehesten mein Vertrauen schenken würde. Bei einer Anhörung – wenn ich mich dieser Schikane weiter ausliefern lassen möchte – würde ich neutral, ohne auf die Impfung und deren Wirksamkeit an sich einzugehen, darauf hinweisen, wieso ich für den Betrieb relevant bin.
Das Video von RA Croset finde ich sehr gelungen, er erläutert im Detail anhand eines Schreibens aus Hannover, wie dieses einzuordnen ist. Aber Vorsicht: auch dies stellt nur eine einzelne Rechtsauffassung dar.
Die beiden Musterschreiben von RA Ludwig und RAin Röhring erwecken bei mir den Eindruck, man möchte lediglich auf Zeit spielen. Aber sind wir ehrlich: der Großteil – so wie dieser auch Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, bezahlt – wird den Aufforderungen nachkommen. Nachfolgend nun eine kurze Zusammenfassung aller hier zur Verfügung gestellter Videos und Dokumente, die ihr am Ende dann zum Download findet.

Rechtsauffassungen einzelner Anwälte

In einem Aufklärungsvideo geht der RA Ludwig auf die Datenschutzgrundverordnung ein, welche bei den Aufforderungen von Gesundheitsämtern beachtet werden müssen. Weiter geht er darauf ein, dass derzeit noch strittig ist ob die Aufforderung, Dokumente zu übersenden, ein Verwaltungsakt ist oder zumindest eine Vorbereitung zu einem Verwaltungsakt. Wobei er darin selbst einen Verwaltungsakt sieht, was dazu führt, dass man andere Handlungsmöglichkeiten hat.

RAin Röhring thematisiert in ihrem Musterschreiben einen Aufklärungsbogen vom Januar 2022 aus den USA und geht weiter darauf ein, dass dabei auf Amtswegen ermittelt werden muss.

Außerdem findet ihr in dem Beitrag ein Musterschreiben von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, in diesem wird Bezug auf das Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, genommen. In dem Musterschreiben wird auf die Bundesverfassungsbeschwerde eingegangen und dass es hierbei noch keine Entscheidung beim Hauptverfahren gibt.
Ein weiteres ähnliches Schreiben ist unter dem Reiter „Dokument (Verfasser unbekannt)“ zum Download eingefügt.

Von RA Tietje wurde offensichtlich unautorisiert ein Schreiben veröffentlicht, zu finden war es bislang bei RAin Röhring, es wird darum gebeten dieses nicht zu nutzen, da dieses fallbezogen erstellt wurde!

Auch das Thema Rechtsbehelfsbelehrung wird durch zwei Anwälte aufgegriffen: Das betrifft wohl überwiegend die Betroffenen in den Bundesländern Bayern, NRW und Niedersachsen, laut RAin Rohring.

Außerdem findet ihr 4 weitere Videos zu der Rechtsauffassung, unterschiedlicher Bereiche – also Fragen von Betroffenen – zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht, von RA Mauritz.

Die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski (ich habe hier davon berichtet) ist weiterhin, auch wenn andere Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen wurden, im Rennen. Es ist korrekt, dass die meisten der Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richtern des 1. Senats angekommen.

RA Hannig äußert sich in einem aktuellen Video und spricht an, dass der allgemeine Weg mit seiner Verfassungsbeschwerde (es geht hier nicht um die von RA Lipinski) nicht zur Entscheidung angenommen wurde. In dem Video geht es nun darum, dass sich jeder individuell wehren muss. Er stellt 2 Musterschreiben, einmal für den Arbeitgeber und ein weiteres für das Gesundheitsamt, zur Verfügung – inhaltlich sind beide gleich. Im Allgemeinen geht es in dem Schreiben um die Erfassung personenbezogener Daten.

Gerne möchte ich euch noch ein Video von RA Croset zur Verfügung stellen, er geht im Detail auf ein Schreiben aus der Region Hannover ein. Für den Zuschauer erläutert er die einzelnen Textpassagen, sehr verständlich.

Ihr findet außerdem die wesentlichen Argumente, medizinisch und rechtlich, gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, ebenfalls von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“. Den Handlungsleitfaden von „Klinikpersonal steht auf“ ist ebenfalls zum Download verfügbar.

Wichtig ist, alle Schreiben durchlesen und auf die eigene Position anzupassen und eventuelle nötige Korrekturen vorzunehmen. Teilt mir gerne in den Kommentaren mit, welche Schritte ihr eingeleitet habt und was eure nächsten Wege sein werden.

Zunächst gibt es eine vorläufige Einschätzung von RA Ralf Ludwig (Video ab Minute 33:45 dazu relevant), mit einem Widerspruch, begründet durch die Datenschutzgrundverordnung, denn diese fordert eine Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr. c DSGVO). Er argumentiert hier, dass dies eine EU Richtlinie ist, welche Vorrang hat.
In seinem Video dazu geht er darauf ein, ob ein Gesundheitsamt überhaupt eine derartige Aufforderung machen darf und welche Qualität diese hat. Begründung dafür ist laut RA Ralf Ludwig der § 20a Abs. 2 IfSG (was ich hier schon sehr detailliert thematisiert habe), in dem es heißt, dass der Leitung der Einrichtung ein jeweiliger Nachweis vorzulegen ist (Impfnachweis, Genesenennachweis, Zeugnis über Kontraindikation). Hier spricht er deutlich an, dass keine Kopie gemacht werden darf, auch keine Aufnahme in die Akten, sondern lediglich das Dokument in Augenschein genommen und eine Notiz über den Vorgang angefertigt werden darf, in der festgehalten wird, um welches Dokument es sich handelt und wann beispielsweise der Genesenenstatus abläuft.
Weiter ist hier zu erwähnen, dass nach der Systematik – also dem Aufbau im Gesetz – zunächst nur der Arbeitgeber abfragen darf, dies an das Gesundheitsamt meldet und erst dann darf diese tätig werden. Laut RA Ludwig darf das Gesundheitsamt vorher nicht tätig werden, da es kein Selbsteintrittsrecht gibt.

Aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes muss deshalb hervorgehen, dass dieses vom Arbeitgeber eine Information erhalten hat und Zweifel an der Echtheit bestehen und deshalb selbst Kontakt aufgenommen wurde. Der reine Verweis auf § 20a Abs. 5 reicht nicht aus.

§ 20a Abs. 2

§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

§ 20a Abs. 5

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Art. 5 Absatz 1 Nr. c

Wenn es nun aber dazu kommt, dass das Gesundheitsamt berechtigt ist die Daten von mir nach § 20a Abs. 5 einzuholen, dann sind Anwälte derzeit unschlüssig, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Nach der Rechtsauffassung von RA Ludwig ist es genau solch ein Verwaltungsakt (man muss einen Bescheid erhalten, der entsprechend zugestellt und zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss – man kann hierbei also Widerspruch/Klage einlegen/einreichen).

Kommentar von RA Ralf Ludwig aus seinem Telegram Kanal dazu:

Hier ist ein von mir gefertigtes Musterschreiben für den Fall, dass das Gesundheitsamt zur Vorlage von Dokumenten auffordert. Ich habe dies in meiner Sendung „Corona aus Sicht des Juristen“ heute erklärt.
Aus meiner Sicht ist das Gesundheitsamt nicht zuständig, solange der Arbeitgeber an den vorgelegten Dokumenten nichts auszusetzen hat. Das würde auch Art. 5 Abs. 1 Ziff. 3 DSGVO (Datenminimierung) widersprechen.
Sollte also jemand eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, kann diese nach meiner Rechtsauffassung zunächst zurückgewiesen werden. Sollte weiterhin auf Übersendung bestanden werden, kann auf Art. 13 Abs. 1, 2 DGVO verwiesen werden. Demnach muss das Gesundheitsamt zunächst erklären, wie die Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Den Gesundheitsamtsmitarbeitern rate ich aktuell, aufgrund der Studienlage keinerlei Betretensverbote oder Beschäftigungsverbote auszusprechen.

Nachfolgend das Dokument von RA Ralf Ludwig, als bearbeitbares .docx Dokument und als PDF:
RALudwigMuster_WiderspruchImmunitaetsnachweispflichtVorlage
Muster_WiderspruchggImmunitaetsnachweispflichtVorlage

RAin Brigitte Röhring greift in ihrem Schreiben, ebenfalls aufgrund vieler Zuschriften von Betroffenen, die Thematik unter Bezugnahme eines Aufklärungsbogens vom Januar 2022 aus den USA auf:

Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht
Muster für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt nach Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises

Entgegen vorheriger Annahmen scheinen doch schon zahlreiche Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schreiben der Gesundheitsämter erhalten zu haben, mit denen sie zur Vorlage eines Immunitätsnachweises aufgefordert werden.

Ich habe einige mir vorliegende Schreiben als Grundlage für einen Musterbrief für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt genommen und werde Euch / Ihnen im nächsten Post ein Muster eines Antwortschreibens in word- und pdf-Format zur Verfügung stellen. Ich empfehle, den Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ebenfalls beizufügen und habe ihn deshalb auch dem Post beigefügt.

2 Aspekte habe ich in dem Antwortschreiben angesprochen:

* die sich aus dem Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ergebenden Fragestellungen sowohl im Hinblick auf die Risiken als auch im Hinblick darauf, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes im Lichte des Aufklärungsbogens als „Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment“ mit einem Wirkstoff anzusehen sein kann, der sich laut Aussage der Hersteller noch im Entwicklungsstadium befindet

und

* den Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz des Gesundheitsamtes nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) einschließlich der entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetze. Nach dieser Vorschrift hat die Behörde den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ergibt, von Amts wegen zu ermitteln. Dabei sind gemäß § 24 Absatz 2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“.

Teilweise wurde die Auffassung bei den Gesundheitsämtern geäußert, der Arbeitgeber hätte zu prüfen, ob im jeweiligen Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht gegeben seien. Das ist nach dem verwaltungsrechtlichen Untersuchungsgrundsatz unzutreffend!

Das Schreiben kann jeweils auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Musterschreiben
RAinRöhring

Aufklärungsbogen USA Pfizer Januar 2022
Substudy-C_Informed Consent

Musterschreiben unter Bezugnahme eines 124 Seiten Gutachtens von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, als docx. Dokument und als PDF. Geschrieben wurde das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Word Dokument
Mustertext_Widerspruch_gegen_Anordnung_Vorlage_Immunitätsnachweis

PDF

Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler

Woran ich mich persönlich etwas stoße ist die Werbung auf seiner Website zu zwei Rechtsschutzversicherern. Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass diese jetzt noch greifen!

Zu seinem YouTube Video schreibt er selbst:
„Die Umsetzung der umstrittenen partiellen Impfpflicht schreitet voran – Gesundheitsämter und Arbeitgeber versenden die Aufforderungen, Nachweise vorzulegen oder sich die Impfung geben zu lassen. Viele sind verunsichert, haben Angst um ihren Job oder Angst vor Bußgeldern.“

Musterschreiben Arbeitgeber, einmal als Word Dokument und einmal als PDF:
STN-Arbeitgeber-2
STN-Arbeitgeber-1

Musterschreiben Gesundheitsamt als Word Dokument:
STN-Gesundheitsamt-1

Post vom Gesundheitsamt bekommen – Was tun? (Tipps + Beispiel)

0:00 Einleitung
1:53 Reales Beispiel – Anhörung aus Niedersachsen
12:44 Solltet ihr antworten?
13:42 Video Attest über Kontraindikation
15:12 Tipps zur Antwort
18:42 Tätigkeitsverbot
21:00 Welche Erfahrung macht ihr?

Wesentliche Argumente gegen eine Impfpflicht im Gesundheitswesen:
ÄFI_Onepager_IP_im_Gesundheitswesen

Handlungsempfehlungen „Klinikpersonal steht auf“:
HandlungsempfehlungKlinikpersonalHerunterladen

Aktuell kursieren 3 Artikel, welche behaupten, dass alle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden. Das Team – also die Menschen die für uns alle klagen – um RA Lipinski hat in seinem Telegram Kanal für Klarstellung gesorgt, die Nachricht möchte ich hier als Zitat einfügen.

In eigener Sache…

Heute ist ein Artikel auf Jouwatch erschienen:

… letzten Freitag ein ähnlicher auf Junge Freiheit:

… und am Mittwoch letzter Woche einer auf Tichys Einblick:

Diese Artikel haben leider zu einer sehr großen Verunsicherung geführt und werden gerade sehr viel geteilt, so dass wir hier etwas intervenieren müssen.

Das Wichtigste vorweg:

Nein, unsere Beschwerde wurde noch nicht in der Hauptsache entschieden. Wir sind nach wie vor „im Rennen“.

Zwar verweist der Artikel auf Tichys Einblick auf unseren Eilantrag (auch wenn dort versehentlich das falsche Aktenzeichen 2 BvR 2649/21 statt 1 BvR 2649/21 genannt wird), aber auch wenn die Überschriften vermuten lassen, dass unsere Hauptsache nun ebenfalls abgelehnt wurde, stimmt das nicht!

Ich bitte euch auch noch einmal wenigstens die Pressemitteilung des BVerfG zur Ablehnung des Eilantrages zu lesen: Wir haben auf Impfkomplikationen und Impfschäden bis hin zum Tod hingewiesen und das Gericht hat dies auch in der Ablehnung mit aufgeführt.

„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können.“

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html

Also muss das BVerfG in den Ablehnungen zu anderen Verfahren behauptet haben, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, nicht aber bei der Ablehnung vom 10.02.2022.

Zitat aus dem Tichy-Artikel:

„Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben.“

Es ist korrekt, dass die meisten unserer Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richterinnen und Richtern des 1. Senats angekommen.

Bitte macht euch also keine Gedanken, dass nun alles aus ist

Wenn sich vom BVerfG in Sachen einrichtungsbezogene Impfpflicht betr. unserer Beschwerde etwas tut, werden wir euch hier auf @masernschutzgesetz informieren und ihr erfahrt es nicht über zwei oder drei Ecken aus der Presse.

„Rechtsbehelfsbelehrung: Dann Klage!“ – hier die Rechtsauffassung von RAin Ellen Rohring
Viele informative Videos findest du auf ihrem YouTube Kanal. Hier möchte ich das Video zum Thema Rechtsbehelfsbelehrung verlinken.

Unter dem YouTube Video schreibt die Anwältin: „Bei Schreiben vom Gesundheitsamt mit „Rechtsbehelfsbelehrung“ kann eine Klage erforderlich sein! Das betrifft die Betroffenen in den Bundesländern Bayerm, NRW und Niedersachsen. Hier wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Informationen zur Musterklage können bei Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth hier angefordert werden: klagemuster.impfnachweis@gmail.com“

RA Andreas Mauritz geht im Video Teil 2 ebenfalls auf die Rechtsbehelfsbelehrung ein: „Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Wann notwendig, wann nicht? Und was ist, wenn sie fehlt?“. Das Video findet ihr direkt darunter.

Rechtsauffassung von RA Andreas Mauritz:

Teil 1

2:16 Sperrzeit bei Arbeitslosengeld in Verbindung mit § 20a IfSG
5:29 Lohn nur bis 15.03. erhalten, danach auch dem Dienstplan genommen, keine Kündigung erhalten (de facto Freistellung ohne Lohnfortzahlung)
9:25 Schadensersatzansprüche gegen Arbeitnehmer, weil Betrieb wegen Beschäftigungsverbot bedroht ist
12:45 Beschäftigung in Umfeld mit sehr geringen Kontakt / gar keinem Kontakt mit vulnerablen Gruppen (auch mittelbar) – was ist zu tun?
18:57 Müssten nicht auch Besucher von Pflegeheimen etc. immunisiert sein? Auch Patienten. Müssten nicht Bewohnerverträge gekündigt werden können?
20:48 Läuft das Gesetz einfach aus, wenn der Gesetzgeber nichts mehr macht?
21:25 Selbst gekündigt? Keine gute Idee.
23:33 Regierungspräsidium schreibt in Hannover die Personen an, nicht das Gesundheitsamt an. Droht Bußgelder an, wenn keine Nachweise erbracht werden. Einzelfallprüfung, wann wird diese durchgeführt?
29:05 Was ist bei 100% Homeoffice-Tätigkeit?
30:13 „Würdigung“ selten dämlicher Kommentare
32:14 Klärende Worte zum Thema „Kündigung von ungeimpften Arbeitnehmern“

Teil 2
1:40 Besteht nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung noch eine Impfpflicht?
3:42 Kann der Arbeitgeber Impfstatus beim Betreten des Betriebsgelände verlangen oder hilfsweise eine Testpflicht anweisen? Und wer bezahlt die Tests?
7:06 Wie sieht es bei Praktikanten (Ableistung eines Pflichtpraktikums z.B.) oder Auszubildenden aus? Was gebe diese an bei der „Anhörung“ an?
16:14 Wofür wird die Geldbuße seitens des Gesundheitsamts angedroht?
17:55 Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Wann notwendig, wann nicht? Und was ist, wenn sie fehlt?
20:20 Was ist, wenn es keinen wichtigen Grund gibt, sich nicht impfen zu lassen? Weitere Gründe im Anhörungsverfahren.
25:29 Gibt es schon Klagen zum Thema „unentgeltliche Freistellung“?
29:48 Was ist, wenn ich krank bin/werde? Eventuell längerfristig. Weitere Gründe für das Gesundheitsamt.
32:50 Was ist, wenn ich eine Autoimmunkrankheit habe, z.b. Multiple Sklerose?
35:04 Was ist mit Menschen, die sich in Elternzeit befinden?
36:55 Wichtige Ergänzung, die in jedes Anhörungsschreiben gehört.

Teil 3
12:19 Was ist bei Mutterschutz/Elternzeit/Krankheit? Es kommt auf den konkreten Fall an!
6:00 1x geimpft + 1x genesen bzw. „nur“ 2x geimpft. Was passiert ab dem 30.09.2022?
8:19 Welche Erfolgsaussicht hat ein Antrag auf Fristverlängerung?
10:03 Spezialfall Novavax: Boosterimpfung mit Novavax? Weiter Infos zu Novavax: www.zusammengegencorona.de
13:20 Müssen „Solo-Selbstständige“ sich selbst beim Gesundheitsamt melden?

Teil 4
1:16 Was ist bei einem Schnelltest (positiv) und einem „nicht analysierbarem” PCR-Test? Gilt das als coronapositv = genesen? 3:15 Soll ich ein „nur eine Stellungsnahme zur meiner Impfabsicht“ abgeben?
8:07 Zwei Mal positiv = zwei Mal geimpft?
8:44 Was ist mit Praktikanten etc.?
11:39 Was ist mit befristeten Arbeitsverträgen?
13:17 Komme ich raus aus Verpflichtung mich zu boostern, wenn ich eine komplette Freistellung mit Urlaub und Überstundenabbau ab dem 01.10.2022 bis 31.12.2022 habe?
14:50 Kann ich weiterarbeiten, wenn ich das Bußgeld bezahle?
17:16 Hinweis auf Reaktionsmöglichkeiten, bzw. -Notwendigkeiten auf die Schreiben der Gesundheitsämter, insbesondere Fristen. Daher: Musterschreiben gibt es bei diesem Thema nicht.
19:47 Wie sieht es aus, wenn der Betriebsratsvorsitzende ein Betretungsverbot erhält. Sitzung außerhalb des Unternehmens möglich?
21:48 Was ist nach dem 31.12.2022? Hier der Link zur angesprochenen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 27.04 2022 und den erwähnten Stellungnahmen. www.bundestag.de
24:18 Was ist wenn jemand bereits eine bestimmte Vorerkrankung hatte, die eine mögliche Risikonebenwirkung darstellt, z.B. Hirnvenenthrombose oder bereits einen Herzinfarkt hatte?
25:50 Endet ein Beschäftigungsverbot automatisch mit Ablauf des 31.12.2022? Bis wann ist das Gesetz gültig? 26:15 Was ist, wenn ich geimpft und genesen bin?
27:02 Muss der Arbeitgeber arbeiten lassen/Kann der Arbeitgeber freistellen? Muss der Arbeitgeber bei Freistellung den Lohn bezahlen?
29:52 Hygienekonzept des Arbeitgebers unterscheidet zwischen Geimpften und Ungeimpften. Ist das erlaubt?
32:01 Differenzierung des Testkonzepts für Geimpfte und Ungeimpfte. Ist das erlaubt?
33:07 Bei Betretungsverbot ohne Kündigung: Kann ich ab 01.01.2023 wieder arbeiten? Habe ich Anspruch auf ALG auch ohne Kündigung?

Meine Empfehlung: Sollte ein Bußgeld eingehen, muss man binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen, dann ist erst mal wieder die Behörde im Zugzwang.
Ganz wichtig, per Einwurf-Einschreiben abschicken, damit ihr einen Nachweis habt. Wie so ein Widerspruch aussieht kann ich euch zeigen, da ich bereits 2 – bei anderen Angelegenheiten – eingelegt habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bußgeldbescheid vom XY.XY.XYZX, Aktenzeichen XY, zugestellt am XY, lege ich Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Sollten hier wichtige Musterschreiben, Artikel, andere Hilfestellungen oder auch Videos fehlen, schreibt uns gerne eine E-Mail (info@corona-blog.net) oder hinterlasst einen Kommentar unter dem Beitrag, wir ergänzen dieses dann gerne.

Abonniert uns gerne bei Telegram – Corona ist nicht das Problem, dort informieren wir euch noch umfangreicher als hier auf dem Blog.

Quelle

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert