ÄrztInnen sollen für 50 Euro KollegInnen verpfeifen
Wenn das hier dargestellte Schreiben keine Fälschung ist, dann sucht die Ärztekammer Nordrhein Fachpersonal, das zum „2,3‑fachen des Gebührensatzes“ KollegInnen denunzieren soll:
»Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) suchen wir interessierte Ärztinnen und Ärzte, die für die unteren Gesundheitsbehörden Begutachtungen von Personen durchführen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft werden können (§ 20a Abs. 5 Satz 2 IfSG).
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