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Nicolas S. (23) leidet seit seiner ersten BioNTech Spritze an einem Impfschaden – seine Impfärztin war ratlos, verabreichte ihm dann die 2. Dosis!
/0 Kommentare/in Corona /vonEin massiver Impfschaden schafft es in die Berichterstattung der Bild. Ein typischer, anspruchsloser Bildartikel, mit viel Werbung und wenig Inhalt für den gelangweilten Leser. Zu Anfangs steht dort: „Es beginnt mit einem Kribbeln in den Fingern. Die Hände schwellen an, werden bläulich. Dann schießt ein stechender Schmerz in beide Arme.“ Vor einigen Wochen berichtete die Bild schon mal über Impfgeschädigte (auch hier und hier). Das Thema scheint nun immer wieder unweigerlich thematisiert werden zu müssen, schließlich existieren sie – diese Fälle von massiven Impfschäden. Während Tierarzt Wieler das RKI verlässt und wohl einem Job bei der WHO nachgehen wird, hängt Söder seinen Job beim ZDF als Verwaltungsrat an den Nagel. Wir sehen also sehr schön, wie hier ein Zahnrad in das andere greift und wie eine Pandemie, trotz unzähliger Skandale und Korruption, bald über 3 Jahre existieren kann.
Nur Einzeldiagnosen stellten die Ärzte, beispielsweise Gelenkinnenhaut-Entzündung und Durchblutungsstörungen der Hände. Die ließen sich jedoch bei Tests nicht nachweisen.
Bild
Fünf Tage nach seiner ersten Corona-Impfung erlebte Nicolas S. (23) aus Lichterfelde das zum ersten Mal. Seitdem mehrmals täglich. Diagnose: Verdacht auf Impfkomplikation! Doch niemand hilft ihm.
Nicolas S. war erfolgreich in seinem Job als Informatiker, hatte zudem ein kleines Software-Unternehmen. „Nach der Corona-Impfung war mein Leben zerstört“, sagt er.
Auf BILD-Anfrage teilt eine Sprecherin des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso) mit: „Die fachinternistische Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und der Beschwerdesymptomatik bei unklarem Krankheitsbild nicht vorliegt.“
Sein Arbeitgeber empfahl ihm im Frühsommer 2021 eine Immunisierung – wegen der Kundenkontakte. In einer Lichterfelder Praxis ließ Nicolas S. sich den Biontech-Impfstoff spritzen. „Für mich eine reine Routinesache“, sagt er.
Kurze Zeit später die ersten Symptome. „Die Schmerzen waren so präsent, dass ich mich auf nichts mehr konzentrieren konnte“, sagt er. Verzweifelt ging er in eine Notaufnahme. Herzinfarkt und Schlaganfall wurden ausgeschlossen.
Seine Impfärztin war ratlos, verabreichte ihm die zweite Dosis. Die Beschwerden verschlimmerten sich. Erst beim Ultraschall der Gefäße („unauffällig“) vermerkte der Facharzt den Verdacht: „unspezifische Impf-Nebenwirkungen“.
Rheumatologen, Immunologen, Neurologen, Spezialisten in Post-Covid-Ambulanzen stellten Nicolas S. auf den Kopf – alle Tests schlugen fehl.
Inzwischen ist Nicolas S. seit 78 Wochen krankgeschrieben. Seine Arme und Hände fühlen sich „wie eingeschlafen“ an. Kleinste Bewegungen lösen starke Schmerzen aus. Der Job wurde ihm gekündigt. Seine Firma musste er auflösen.
Anfang 2022 beantragte er die Anerkennung eines Impfschadens und Schwerbehinderung. Keine Reaktion!
Nachdem laut Lageso kein Zusammenhang zwischen der Impfung und der Beschwerdesymptomatik besteht, prüfe man jetzt eine sogenannte „Kannversorgung“ nach § 61 IfSG.
Auch Biontech widerspricht einem Zusammenhang mit der Impfung. „Bisher haben wir keine Hinweise darauf, dass die von Ihnen genannten Symptome häufiger bei Geimpften vorkommen.“
Bundesweit erfasste das Paul-Ehrlich-Institut bisher 50 145 schwerwiegende Verdachtsfälle auf Corona-Impfkomplikation, in Berlin erkannte das Lageso bisher nur zwölf an (3 Astrazeneca, 3 Biontech, 3 Johnson und Johnson, 2 Kreuzimpfungen, 1 Moderna).
Nicolas S. lebt nun von Sozialleistungen. Er sagt: „Das Schlimmste ist, dass es für Betroffene keinen Ansprechpartner gibt.“
Schreibt uns gerne in die Kommentare, welche Impfschäden beobachtet ihr und wie wirkt euer geimpftes Umfeld auf euch?
Quelle
Zwangsimpfung von Juden – „gute deutsche“ Tradition?
/0 Kommentare/in Corona /vonDie vorläufig gute Nachricht vorab: die fast 86-jährige ukrainische Jüdin Inna Zhvanetskaya, die als Kind den Holocaust überlebt hat, wurde von Aktivisten an einen sicheren Ort gebracht und konnte daher bis jetzt nicht zwangsgeimpft werden. Alles andere, was man über diesen Fall berichten kann bzw. muss, ist schlimm, denn es zeigt sich, im Land der […]
Der Beitrag Zwangsimpfung von Juden – „gute deutsche“ Tradition? erschien zuerst unter tkp.at.
Komponistin Zhavanetskaya (85) soll gegen ihren Willen wegen einer Zwangsunterbringung zwangsgeimpft werden!
/0 Kommentare/in Corona /vonZwangsunterbringung und Zwangsimpfung bei einer Seniorin, obwohl diese die Gentherapie ablehnt?
Auch wir wollen darüber berichten, denn wichtig ist, dass so viele Menschen wie nur möglich über dieses wohl offensichtliche Unrecht erfahren. Was ist passiert?
Die Komponistin Inna Abramovna Zhavanetskaya ist so berühmt, dass sie es zumindest in die englischsprachige Wikipedia geschafft hat. Nun soll sie laut einem Gerichtsbeschluss (am Ende eingefügt, sowie ein Video von ihr) zwangseingewiesen und in diesem Zuge zwangsgeimpft werden. Dort heißt es konkret, sie soll „in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung“ gebracht werden. Dabei ist „die Durchführung der Impfung gegen Covid 19 gegen den Willen der Betroffenen im Rahmen der Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden“. Wirksam ist dies wohl laut Stuttgarter Gericht bis zum 05.12.2024 und beschlossen wurde dies durch die Richterin Dr. Luipold des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt am 06.12.2022.
Bereits 2015 referierte sie zum auf dem Workshop „Zwangsmedikation“ in Heidelberg – hier ihr Vortrag in Kopie bei uns:
In dem Urteil sind einige formale Unstimmigkeiten zu entnehmen. So ist auf S. 2 vermerkt, dass Frau Zhavanetskaya am 20.01.1939 in Stuttgart geboren sein soll – andere Quellen sagen, sie sei am 20.01.1937 in der heutigen Ukraine geboren. Ihre offensichtlich nicht deutsche Muttersprache erhärten den Verdacht, dass es sich wohl nicht um eine „gebürtige Stuttgarterin“ handelt – aber wir wollen nicht über Formalien streiten.
Dem Urteil ist nun folgendes zu entnehmen.
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat durch die Richterin am Amtsgericht Dr Luipold am 06.12.2022 beschlossen:
Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird bis längstens 05.12.2024 genehmigt.
Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme
Impfung gegen Covid19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung jeweils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit
wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt.
Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren.
Wirkt die zuständige Betreuungsbehörde bei der Zuführung zur Unterbringung mit, darf sie erforderlichenfalls Gewalt anwenden und zur Unterstützung die polizeilichen Vollzugsorgane heranziehen. Die Wohnung der Betroffenen darf auch ohne ihre Einwilligung zum Vollzug zur Zuführung gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden.
[…]
Die Betroffene muss geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlosen würde und ihre dringend notwendige ärztliche Versorgung, auch der organischen Erkrankungen, sowie eine regelmäßige Tabletteneinnahme nicht gewährleistet ist.
Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich.
S1. und S3.
Welche Gründe werden genannt?
narzistisches Größenselbstbild
Egozentrismus
und Logorhoe
Bei DocCheck heißt es:
Als Logorrhö bezeichnet man den krankhaft gesteigerten Drang zur Sprachäußerung, häufig durch Mangel an Selbstkontrolle bedingt. Die sprachlichen Äußerungen bei Logorrhö sind vor allem durch inhaltliche Wiederholungen oder ständige Wechsel des Themas gekennzeichnet.
Was sagt RA Holger Fischer zu dem Fall seiner Mandantin?
Der Anwalt ist uns schon seit längerem durch seine Arbeit für Senioren und dem breiten Einsatz der Gentherapie in Senioreneinrichtungen bekannt.
Zwangsimpfung 2023
Bei mir fing das Jahr u. a. mit einem Hilferuf aus Baden-Württemberg an: Ein Betreuungsgericht hat auf Antrag der Betreuerin die zweijährige geschlossene Unterbringung einer alten Dame genehmigt, was der zwangsweisen Behandlung in einer Klinik für Psychiatrie und im Anschluss daran diie Aufnahme im beschützten Beteich eines Pflegeheims bedeutet. Ohne erst den Erfolg der Krankenhausbehandlung abzuwarten und etwa dann den Fall unter Einholung eines neuen Gutachtens bezüglich des weiteren Unterbringungsbedarfs neu zu entscheiden, wird hier sogleich über die Zukunft dieser gar nicht so unselbständigen Frau entschieden.
Dies allein ist unverhältnismäßig.
Nebenbei wird vom Gericht ausdrücklich sogleich die zwangsweise Impfung gegen Covid-19 genehmigt.
Während eine Zwangsmedikation mit Psychopharmaka nur ultima ratio sein darf, dementsprechend nicht schon im Beschluss enthalten ist, entscheidet hier ein Gericht, dass die Betroffene ohne Zögern, also möglicherweise noch direkt nach ihrer Verbringung mittels polizeilichem Zwang in die psychiatrische Klinik, unter Anwendung von Gewalt ihre Covid-Injektion erhält.
Alles zum Wohle der Betroffenen gemäß Paragraph 1906 Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach eine Unterbringung geben den Willen eines Betroffenen nur zulässig ist, weil
„zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.“
Da der Beschluss sofort vollziehbar ist, wartet sie nun täglich darauf, dass sie
von der Betreuungsbehörde, die der Betreuerin bei Ausführung des Beschlusses Amtshilfe leistet,
die wiederum zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen die Polizei hinzuziehen wird,
aus ihrer Wohnung abgeführt, in die Psychiatrie transportiert und dort zwangsgeimpft wird.
Die Betroffene ist vor Beginn des Zweiten Weltkriegs geboren und jüdischer Herkunft.
Telegram 2. Januar 2022
Aktuelle Stellungnahme von heute Morgen:
Eine erste Stellungnahme – 1. Teil
Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergehen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten. Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.
Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zudem auch ausdrücklich angeordnet ist, müsste das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden.
Ansonsten ist der Beschluss tatsächlich jederzeit vollziehbar, wovon jetzt offenbar kurzfristig Gebrauch gemacht wird.
Wie läuft eine Unterbringung ab?
Ein Beschluss über die Unterbringung ist immer eine Genehmigung für den Betreuer, der aber zur Durchsetzung bei Weigerung des Betreuten keine Gewalt anwenden darf. Hierfür hat der Betreuer sich bei Bedarf an die Betreuungsbehörde zu wenden, die dann für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs die Polizei als Vollzugsbeamten anfordern muss. Auch der in der Regel angeforderte Rettungswagen mitsamt seines Personals darf eine Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen sonst nicht vollziehen.
Zur materiellen Rechtslage, also zu den sog. „Gründen“ (das ist die Begründung des Beschlusses) für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim sowie zur parallel auch genehmigten Einwilligung der Betreuung in eine Zwangsimpfung, hatte ich mich hier vor Bekanntwerden der Person der Betroffenen bereits geäußert: In der Regel handelt es sich bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim um zwei völlig unterschiedliche Akte, für die es dementsprechend auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt. Regelmäßig wird daher ein Gericht daher erst einmal den Gang und den Erfolg einer Krankenhausbehanung abwarten, bis es dann gesondert über die langfristige Unterbringung im Heim entscheidet.
Zwangsmedikation mit Psychopharmaka ab dem 1. Tag einer Unterbringung enthält so ein Unterbringungsbeschluss in der Regel nicht – diesbezüglich hatten BVerfG und BGH durch ihre jahrelange Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung und insbesondere zur Zwangsmedikation mehrere Riegel vorgeschoben, die dann auch zu einer Gesetzesänderung gemäß Paragraph 1906a BGB führten. Zunächst also bleibt ein Patient, der sich der Medikation widersetzt, auch in der Psychiatrie während der Unterbringung unbehandelt, es muss zunächst versucht werden, ihn von der Behandlung zu überzeugen.
Um so unverständlicher ist es, wenn es hier – ohne die Voraussetzungen einer zwangsweisen Medikation einzuhalten – aber die Einwilligung der Betreuerin zur zwangsweisen Covid-Impfung sofort erteilt wurde.
Die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation mit Impfstoff liegen schon deshalb nicht vor, es ist zweifelhaft, ob es dazu im Übrigen überhaupt schon Entscheidungen der oberen Gerichte gibt. Der Gegenstand von Entscheidungen des BGH und des BVerfG zur Zwangsmedikation betraf stets die Behandlung mit Psychopharmaka, nicht mit Impfstoff, erst recht nicht mit experimentellen mRNA-Substanzen.
Alle hier zur Unterbringung und Zwangsmedikation gemachten Ausführungen gelten grundsätzlich, auch und bereits ohne näher auf die Erforderlichkeit (oder vielmehr den fehlenden Nutzen und die Risiken) der sog. Covid-19-Schutz-„Impfung“ einzugehen. Auch diese gehören aber natürlich in eine Beschwerdeschrift zu diesem Fall.
Das vom Gericht hier eingeholte Sachverständigengutachten, das mir noch nicht vorliegt, ist darüber hinaus in seinen Feststellungen, aber auch gewiss in der Methodik der Untersuchung, die im Wesentlichen in einem Gespräch (in deutscher Sprache) bestanden haben wird, angreifbar.
Die Einholung eines weiteren Gutachtens sollte auch deshalb erfolgen. Auch ein privates Sachverständigengutachten durch einen Facharzt für Psychiatrie, dem während der Untersuchung ein Übersetzer Deutsch/Russisch zur Verfügung stehen muss, würde sicher helfen.
Eine erste Stellungnahme – 2. Teil
Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.
Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“.
Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.
Abschließend weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die hier einschlägigen Vorschriften (1906; 1906a BGB) zum 01.01.2023 im Rahmen einer Betreuungsrechtsreform außer Kraft getreten sind und durch neue Paragraphen ersetzt wurden. Der Beschluss des Gerichts stammt noch vom Ende des Jahres 2022. Die Voraussetzungen nach den neuen Vorschriften wären aber nicht entscheidend anders.
Und noch folgende Nachbemerkung nach nunmehr zwei Jahren der sog. Covid-19-Schutzimpfung: Bei wie vielen Menschen (Betreuten und Minderjährigen) wurde die Injektion durchgeführt, ohne den etwa anderslautenden Willen der Betreffenden zu erforschen? Der Wille der Betroffenen (zumindest bei Betreuten ist das gesetzlich so geregelt), auch der nur natürliche Wille oder der mutmaßliche Wille, ist beachtlich. Das Amtsgericht hat dies zu beachten.
Telegram 7:35 Uhr
Sogar der Verein „We for Humanity“ wurde durch RA Fischer eingeschaltet
Der Verein MWGFD veröffentlicht auf seiner Website auch das Schreibenvon Mascha Orel, dem verein „We for Humanity“, welche wohl mit der Seniorin auch gesprochen hat.
Mascha Orel wurde von Rechtsanwalt Holger Fischer darüber informiert. Als eine in Deutschland lebende Jüdin, gebürtig in der Ukraine, hat die Mitgründerin von „We for Humanity„, einer internationalen humanitären Vereinigung von Überlebenden des Holocaust, das Gericht in Stuttgart inständig darum gebeten diese Entscheidung zu überdenken. Nicht zuletzt hat sie mit der Betroffenen selbst gesprochen und kann nichts von dem, was im Gutachten diagnostiziert wurde, bestätigen.
Ich habe das Gespräch als angenehm und bereichernd empfunden. Ich habe erwartet, dass Inna verwirrt sein würde, doch das ist nicht der Fall. Vielmehr war ich überrascht, dass sie sich zum Beispiel an Namen und Orte erinnert, die mit ihr nichts zu tun haben.
Anbei das Schreiben von Mascha Orel an das Gericht in Stuttgart, in welchem sie auch die Eindrücke und Erkenntnisse, die sie aus dem fast einstündigen Gespräch gewonnen hat, festhält.
Laut Report24 ist die Seniorin jetzt auf der Flucht
Die Berufsbetreuerin hat Frau Zhvanetskaya mitgeteilt, so unser Wissensstand, dass sie morgen, am 11. Jänner 2023 abgeholt und vermutlich auch zwangsgeimpft werden soll.
Nach Informationen von Report24 fanden sich nach einer durchtelefonierten Nacht couragierte Helfer, welche die 1937 in der Ukraine geborene Inna Zhvanetskaya in Sicherheit brachten. Anwohner schilderten, dass um sieben Uhr morgens zwei Polizeiautos vor ihrem Wohnhaus parkten, außerdem ein Krankenwagen und ein Firmenfahrzeug einer Schlosserei. Wie im Beschluss angekündigt, wurde wohl die Wohnung zwangsgeöffnet, die deutsche Staatsgewalt wollte die jüdische Künstlerin abholen. Doch sie war nicht zu Hause.
Leben der Inna Zhvanetskaya
Report24 schreibt über die Seniorin:
Inna Zhvanetskaya entdeckte früh die Liebe zur Musik. Sie hatte die Möglichkeit, in Moskau zu studieren, traf dort auch auf Dmitri Schostakowitsch. Sie wird Mitglied im Komponistenverband der UdSSR und verbringt ihr Leben fast ausschließlich mit Musik. 22 Jahre lang unterrichtete sie am Institut für Komposition und Instrumentierung. Sie heiratete einen brillanten Wissenschaftler, Schüler von Andrei Nikolajewitsch Kolmogorow, doch die Leidenschaft für die Musik war stärker als die Ehebande. Frau Zhvanetskaya hat keine Kinder, die sich jetzt um sie kümmern und um ihre Rechte kämpfen könnten – ihre Kinder sind ihre Kompositionen.
Sie schuf zahlreiche Werke, auch für ausgefallenere Instrumente wie Kontrabass, Tuba, Posaune. Sie hat mindestens zwei Opern und zahlreiche Zyklen für Gesang, symphonische Werke, Sonaten und auf Literatur basierende Musikzyklen verfasst. Frau Zhvanetskaya lebte bereits kurz nach Kriegsende mit ihren Eltern in Deutschland, kehrte später zurück. An einen befreundeten Bildhauer schrieb sie: “In Deutschland habe ich mich noch mehr in Russland verliebt. Ist das möglich?”
Urteil
Quelle
Welche Auswirkung haben Blutspenden Geimpfter auf ungeimpfte Empfänger? Gibt es Alternativen?
/0 Kommentare/in Corona /vonDie tagesschau berichtet vor wenigen Tagen:
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einem kritischen Mangel an Blutkonserven. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz sei nur noch so wenig auf Lager, wie die Krankenhäuser innerhalb eines Tages für ihre Patient:innen verbrauchen, teilte der DRK-Blutspendedienst West mit. Damit sei eine „absolut rote Linie“ erreicht. Eigentlich müssten Konserven für fünf Tage auf Lager sein. Weil ungewöhnlich viele Menschen im Moment krank seien, kämen viel weniger Spender:innen als sonst zu den Terminen.
Über den Jahreswechsel habe sich die Situation noch einmal zugespitzt. „Infektionskrankheiten, Atemwegserkrankungen und die Grippewelle schlagen noch drastischer in der ohnehin kleinen Gruppe der regelmäßig Blutspendenden zu“, sagte Sprecher Stephan David Küpper. Um die Versorgung sicherzustellen, benötige der DRK-Blutspendedienst West täglich bis zu 3500 Blutspenden.
Tagesschau auf Instagram
Wir haben das Thema schon mal im Juni 2021 aufgegriffen, finden es aber vor dem Hintergrund eines aktuellen tragischen Falles sehr wichtig, darüber mit euch zu sprechen. Gerade im Hinblick auf Lösungsansätze.
Wir wollen kein Blut, das durch Impfungen verunreinigt ist.
Vater
Ein aktueller Fall aus Neuseeland, soll hierbei nun erstmal vorausgeschickt werden: Der Säugling Alexander benötigt eine Herzoperation, für die auch Blutkonserven benötigt werden. Denn der Säugling leidet an einer Pulmonalklappenstenose, einem angeborenen Herzfehler. Die Eltern möchten aber für ihr Kind nur ungeimpftes Blut. Report24 berichtet darüber, dass den Eltern deshalb das Sorgerecht entzogen wurde. Obwohl sie passende Spender in der Familie für den Säugling gefunden hätten.
Sie ersuchten das New Zealand Blood Service, für die Operation das Blut von ausgewählten, ungeimpften Personen zu verwenden. Doch es kam zu keinem Konsens mit der Blutbank und den behandelnden Ärzten. Der Neuseeländische Gesundheitsdienst „Health New Zealand“ sah sich im November dazu veranlasst, einen Antrag nach dem “Care of Children Act” zu stellen und Klage einzureichen. […]
Für den Zeitraum ab dem Datum der Anordnung bis zur postoperativen Gesundung (spätestens bis zum 31.01.2023) wird den Eltern in medizinischen Belangen die Obsorge entzogen. […]
Bereits im Februar 2022 kam es zu einem ähnlichen Fall in Italien, Bologna. Nachdem auch dort die Eltern vor einer Herz-OP ihres Jungen den Antrag stellten, nur Blut von Ungeimpften zu verwenden, wurde auch ihnen das Sorgerecht entzogen.
Report24
Das Blutgerinnsel wurde immer schlimmer und näherte sich langsam seinem Herzen. Seine Venen wurden schwarz und im Laufe von zwei Wochen wölbte sich sein Bauch und seine Haut wurde gelb, als seine Organe zu versagen begannen. Schließlich teilten sie uns mit, dass sie nichts tun könnten.
Eltern
Bitter ist nun für die Eltern, dass Alexander, wie Report24 berichtet, an einem Blutgerinnsel verstorben ist. Im Artikel heißt es:
Die 24-jährige Mutter des Kindes, Cornelia Hertzler, war von Anfang an skeptisch gegenüber dem Covid-Narrativ und gab wegen ihres Widerstands gegenüber den Maßnahmen sogar im März 2020 ihren Job bei der Transportion Security beim US-amerikanischen Heimatschutz auf.
Als ihr Sohn Alexander am 3. Januar 2022 in Washington mit einer tracheoösophagealen Fistel (einer Verbindung zwischen Luft- und Speiseröhre) und einem angeborenen Herzfehler zur Welt kam, war schnell klar, dass er operiert werden müsste. Die Nebenwirkungen der Covid-Vakzine bereiteten Hertzler und ihrem Ehemann allerdings Sorge: “Wir haben dem Krankenhaus klar gemacht, dass wir keine Bluttransfusionen von der Blutbank wollen, weil wir besorgt sind, dass Blut von geimpften Spendern Blutgerinnsel verursachen könnte”, berichtete sie gegenüber dem “Covid Blog“. „Wir fragten, was wir tun müssten, um direktes Spenderblut von Freunden zu bekommen, denen wir vertrauen können. Sie sagten uns, [dass] das, was wir wollten, praktisch unmöglich und sehr teuer wäre.“
Obwohl die Familie passende Spender im Freundes- und Familienkreis hatte, mauerten die Mediziner im Providence Sacred Heart Medical Center, wo Alexander operiert werden sollte. Eine Ärztin machte sich über die Bedenken der jungen Familie lustig und drohte damit, das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung zu verständigen.
Die Operation zur Korrektur der Fistel war für den 24. Januar angesetzt. Einen Tag vorher meldete die Klinik plötzlich zurück, dass eigentlich nur das Ausfüllen einiger Formulare nötig sei, um das Blut spezifischer Spender zu nutzen. Warum die Mediziner zuvor gelogen hatten, ist unklar. Die fraglichen Formulare wurden zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht zur Verfügung gestellt. Die Fistel-OP gelang ohne Komplikationen; am 10. Februar sollte die nächste OP stattfinden: Alexanders Blutfluss sollte dabei vorübergehend umgeleitet und die Sauerstoffversorgung sichergestellt werden, damit er zur Vorbereitung für die richtige Herzoperation in einigen Monaten noch wachsen könnte.
Anfang Februar konnte die Familie endlich die Formulare ausfüllen – allerdings dauert der Prozess für direkte Spenden eine gewisse Zeit: Die Blutbanken mussten informiert und die Spender zum Spenden koordiniert werden. Dazu kam es aber nicht mehr: Die Ärztin, die zuvor mit dem Jugendamt gedroht hatte, berief sich auf niedrige Hämoglobin-Werte und gab Alexander noch am selben Tag eine Bluttransfusion aus der Blutbank.
Am nächsten Tag entwickelte Alexander ein Blutgerinnsel im Bein. Außerdem wurde er mit einer Staphylokokken-Infektion diagnostiziert. Die Ärzte verabreichten Antikoagulanzien, doch das Gerinnsel bestand nicht nur fort – es wurde schlimmer:
„Das Blutgerinnsel wurde immer schlimmer und näherte sich langsam seinem Herzen. Seine Venen wurden schwarz und im Laufe von zwei Wochen wölbte sich sein Bauch und seine Haut wurde gelb, als seine Organe zu versagen begannen. Schließlich teilten sie uns mit, dass sie nichts tun könnten.“
Die Geräte wurden am 17. Februar abgeschaltet. Lange Zeit versuchte der Säugling, eigenständig zu atmen – erst Stunden später wurde er für tot erklärt. Das Foto des Jungen am Tag seines Todes ersparen wir Ihnen an dieser Stelle; die Mutter hat es dem “Covid Blog” zur Verfügung gestellt.
Aufgrund des hartnäckigen Blutgerinnsels befürchten die Eltern, dass die Blutspende von einem Impfling gestammt haben könnte – denn Gerinnungsprobleme nach dem Covid-Schuss sind bei allen Vakzinen hinreichend bekannt. Das amerikanische Rote Kreuz weigert sich, den Impfstatus bei Blutspenden zu erfassen. Am 1. Februar 2022 waren allerdings 70 Prozent der Bevölkerung in Washington vollständig und 79 Prozent mindestens einmal geimpft, die Wahrscheinlichkeit einer “geimpften” Spende ist entsprechend hoch.
Report24
Ob das Blut verunreinigt war, ist nicht klar. Für die Eltern ist es eine bitter Pille, die sie nun hinnehmen müssen, schließlich ist ihr Kind verstorben.
Gibt es Lösungsansätze oder gar Lösungen?
Bei der Tauglichkeit des Spenders wird auf einige Dinge geachtet, doch niemand weiß, ob eine Person, welche spendet, gegen Covid gentherapiert ist oder nicht. Blutdruck und Puls müssen unauffällig sein, nach einer Tätowierung oder einer Impfung gegen Röteln, Masern, etc. darf man für 4 Wochen nicht spenden. Bei Tollwut liegt der Zeitraum sogar bei einem Jahr. Doch Spike Proteine durch die Gentherapie mit Covid-Impfungen werden weiterhin ignoriert.
Derzeit wird in Deutschland jede einzelne Blutspende auf folgende Krankheitserreger untersucht: Hepatitisvirus A/B/C, HIV, Zytomegalievirus (CMV), Treponema pallidum (Syphilis) und Parvovirus B19 (Ringelröteln, Anämie bei immunsupprimierten Patienten).
Lösung? Thema Eigenblutspende und intraoperative Aufbereitung von Patientenblut
Vor planbaren Eingriffen mit hoher Transfusionswahrscheinlichkeit –z. B. Implantation einer Hüft- oder Knieendoprothese oder Wirbelsäulen-OP über mehrere Segmente – muss der Patient über die Möglichkeit einer Eigenblutspende aufgeklärt werden. In einem Zeitraum von 14 bis 21 Tagen vor der OP werden ein oder zwei Vollblutspenden von 500 ml abgenommen. Diese werden entweder als leukozytendepletiertes Vollblut maximal 35 Tage gelagert oder zu einem oder zwei Erythrozytenkonzentraten plus Plasma verarbeitet.
Laut Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts ist die Eigenblutspende in Deutschland seit über zehn Jahren rückläufig. […]
Der WHO-Forderung nach Alternativen entsprechend wurde in Deutschland unter der Federführung der Uniklinik Frankfurt das interdisziplinäre Projekt „Patient Blood Management“ gestartet, das klinisch auf drei Säulen ruht:
Behandlung einer präoperativen Anämie: Eine solche zeigt sich bei bis zu 50 Prozent der elektiv zu operierenden Patienten (Hb-Wert bei Frauen unter 12 g/dl, bei Männern unter 13 g/dl). Im Fokus steht hier die Eisensubstitution.
Strenge Indikation für die Transfusion von Fremdblut anhand einer Stufenliste: Bei Hb-Werten zwischen 6 und 8 g/dl etwa wird nur transfundiert, wenn kardiovaskuläre Risikofaktoren und/oder Zeichen einer anämischen Hypoxie bestehen.
Fremdblutsparende Maßnahmen: Hierzu gehören in erster Linie eine maximal schonende OP-Technik und die intraoperative Aufbereitung von Patientenblut, das auch unmittelbar postoperativ noch zurückgegeben werden kann (sog. maschinelle Autotransfusion). Wichtig sind auch die Einhaltung der normalen Körpertemperatur sowie ein optimales Management der Blutgerinnung: Die sich bei stärkerem Blutverlust entwickelnde Hypokalzämie muss frühzeitig ausgeglichen werden (notwendige Plasmakonzentration des ionisierten Calciums > 1 mmol/l), und der Blut-pH sollte stets über 7,2 liegen (sonst droht ein Abfall der Gerinnungsaktivität auf < 50%).
Was haltet ihr vom generellen Blutspendesystem in Deutschland?
Welche Lösungsansätze gibt es für Geimpfte, welche auf ungeimpftes Blut zurückgreifen wollen, neben den oben genannten?
Quelle
Deutsche Sterbefallzahlen 2022: Lebenserwartung sackt nach 2021 ein zweites Mal ab
/0 Kommentare/in Corona /vonSeit der letzten „Sonderauswertung Sterbefälle“ von Destatis liegen vorläufige Zahlen aller Kalenderwochen des Jahres 2022 vor. Eine erste Analyse fördert Ergebnisse zutage, die von einer tiefgreifenden Störung der Volksgesundheit zeugen. Eine in zwei Folgejahren rückläufige Lebenserwartung ist seit dem 2. Weltkrieg zuvor nur einmal aufgetreten. Die gegenwärtige Verwerfung ist von einer Ausprägung, die als epochal […]
Der Beitrag Deutsche Sterbefallzahlen 2022: Lebenserwartung sackt nach 2021 ein zweites Mal ab erschien zuerst unter tkp.at.
Deutsche Statistik der Todesursachen: Dringender Handlungsbedarf für Regierung
/0 Kommentare/in Corona /vonSeit Mitte Dezember ist endlich die Todesursachenstatistik für 2021 einsehbar. Die seit April 2020 veränderten, manipulativen Zählregeln lassen nur noch wenige sinnvolle Aussagen zu. Dennoch war der Anstieg bei den Impftoten unübersehbar, nämlich von 0 bis 6 auf über 500. Daraus werden eine Reihe von Forderungen für die Regierung abgeleitet: Das PEI muss unverzüglich bei […]
Der Beitrag Deutsche Statistik der Todesursachen: Dringender Handlungsbedarf für Regierung erschien zuerst unter tkp.at.
19% Übersterblichkeit in Deutschland (2022)
/0 Kommentare/in Corona /vonAus der Kategorie „ein Bild sagt mehr als Tausend Worte“ – die heutigen Meldungen des Statistischen Bundesamtes, via deren Twitter-Account: Gleich darunter zur Kontextualisierung: Unter „Vorjahre“ versteht das Statistische Bundesamt übrigens den Zeitraum 2018-2021. Der Vergleich macht schlau(er) Euromomo, der europäischen Mortalitätsmonitor, ist noch nicht so weit, weist aber immerhin „sehr hohe Übersterblichkeit“ (10-15%) aus: […]
Der Beitrag 19% Übersterblichkeit in Deutschland (2022) erschien zuerst unter tkp.at.
Twitter bekämpfte für Pfizer Wahrheit zum mRNA-Produkt
/0 Kommentare/in Corona /vonSelbst bei sanfter Kritik an der mRNA-Behandlung verlangte Pfizer von Twitter, die Nachrichten zu unterdrücken. Twitter folgte diesem Wunsch, wie ein neues Kapitel der „Twitter Files“ zeigt. Nächste Zensur-Bestätigung durch die Twitter-Files: Pfizer ließ korrekte Informationen zur neuartigen mRNA-Behandlung unterdrücken. Twitter folgte der Aufforderung. Das hat der ehemalige „New York Times“-Journalist Alex Berenson, der die […]
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Enthüllt: WHO will Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften diese Woche in Geheimverhandlungen beschließen
/0 Kommentare/in Corona /vonDas International Health Regulations Review Committee (IHRRC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt eine geheime Sitzung von Montag, 9. Januar 2023, bis Freitag, 13. Januar 2023 durch. Das IHRRC wird an der Fertigstellung eines 46-seitigen Dokuments arbeiten, das Änderungsvorschläge zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) enthält. Das hat wieder einmal der Blogger James Roguski enthüllt. In seinem Substack […]
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Offener Brief von Steve Kirsch an die British Heart Foundation zu Herzproblemen wegen C19-Impfungen
/0 Kommentare/in Corona /vonDie Corona Maßnahmen haben zu weitverbreiteten Herzproblemen geführt. Dafür gibt es mehrere Gründe, die alle eine Folge der von der WHO empfohlenen Maßnahmen sind. Unter dem Strich haben weit mehr Menschen durch die Maßnahmen Schäden erlitten als es durch Corona Infektionen je möglich gewesen wäre. Die Maßnahmen im Jahr 2020 wie Lockdowns, Quarantäne, Maskenpflicht und […]
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