Für wen offenbar die Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Berlin nicht gilt
Während Lauterbach das linke Bild twittert, das wenigstens ansatzweise so etwas wie Abstand andeutet, ist der WHO-Chef da viel liberaler:
twitter.com (26.3.)
Die aktuell in Berlin geltende Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt vor:
»§ 1 Grundlegende Hygienemaßnahmen in der Pandemie
… (2) Es besteht im öffentlichen Raum die allgemeine Pflicht zur Einhaltung des in Absatz 1 genannten Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies gilt nicht, sofern eine körperliche Nähe unter 1,5 Metern nach den Umständen nicht zu vermeiden ist, insbesondere
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