Für wen offenbar die Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Berlin nicht gilt

Während Lauterbach das linke Bild twittert, das wenigstens ansatzweise so etwas wie Abstand andeutet, ist der WHO-Chef da viel liberaler:

twitter.com (26.3.)

Die aktuell in Berlin geltende Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutz­maßnahmenverordnung schreibt vor:

»§ 1 Grundlegende Hygienemaßnahmen in der Pandemie

… (2) Es besteht im öffentlichen Raum die allgemeine Pflicht zur Einhaltung des in Absatz 1 genannten Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies gilt nicht, sofern eine körperliche Nähe unter 1,5 Metern nach den Umständen nicht zu vermeiden ist, insbesondere

Weiterlesen auf: https://www.corodok.de/fuer-vierte-sars/

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