Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft
Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, kann zu empfindlichen Strafen verurteilt werden. Die Unterlassungserklärung haben wir euch am Ende mit dein beiden Gerichtsurteilen als PDF hochgeladen – ein herzlicher Dank an Klagepaten für die wertvolle Arbeit.
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