Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft

Bei Klagepaten sprechen die beiden RA Ivan Künnemann (aus Hamburg) und Jens Biermann über ein Urteil. Im Januar 2021 gab es einen Artikel im Hamburger Abendblatt, gegen den sich der Anwalt gewehrt hat. Nun, in zweiter Instanz, wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind.

Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, kann zu empfindlichen Strafen verurteilt werden. Die Unterlassungserklärung haben wir euch am Ende mit dein beiden Gerichtsurteilen als PDF hochgeladen – ein herzlicher Dank an Klagepaten für die wertvolle Arbeit.

 

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