Unterwerfungserklärung der Berliner dkg-web GmbH

Sie wurde stellvertretend durch deren Geschäftsführer Reinhold A. Kudielka unterzeichnet. Damit verpflichtet sich die Firma gegenüber Frau Elena Pichler aus Mainhardt die Veröffentlichung einer bestimmten gutachterlichen Stellungnahme, die von Dr. med. Martin Sökler angefertigt worden war, zu unterlassen. Anlass war eine fachliche Bewertung der „Germanischen Neuen Medizin“, die durch Dr. med. Ryke Geerd Hamer begründet worden war, für die Deutsche Krebsgesellschaft.

Der Klägerin sind dabei vor allem diese drei Behauptungen in der Stellungnahme ein Dorn im Auge und dürfen daher nicht mehr in der Öffentlichkeit verbreitet werden:

  1. Dr. med. R. G. Hamer wurde 1993 geboren.

  2. Besonders im Fall des 25-jährigen Sören Wechselbaum seien die tödlichen Folgen der Hamer‘schen Theorie gut dokumentiert. Der Patient war an Hodenkrebs erkrankt und vertraute mehr als ein Jahr Hamers Thesen, die direkt mit einem Verzicht auf schulmedizinische Betreuung verknüpft sind.

  3. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand sei die Grundhypothese der Germanischen Neuen Medizin (GNM) widerlegt.

Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR an oben bezeichnete Frau Elena Pichler zu entrichten.

Die originäre Formulierung der Unterwerfungserklärung von Reinhold A. Kudielka finden Sie hier:

https://web.archive.org/web/20201021020805/agenda-leben.de/dkgweb-unterwerfungserklaerung.pdf

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