Corona-Pandemie und Ukraine-Krise: Feststellung der Katastrophe in Bayern

So wächst zusammen, was zusammen gehört. Unter dem genannten Titel ist auf gesetze-bayern.de der Text einer „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 10. November 2021“ zu lesen, in dem es heißt:

»Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 11. November 2021 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. Aufgrund der Ukraine-Krise wird ab 10. März 2022 das Vorliegen der Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG auch aus diesem Grund festgestellt.

Begründung:

[..]

Weiterlesen: https://www.corodok.de/corona-pandemie-ukraine/

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